Fachanwalt für
Steuerrecht
in der Region Braunschweig

Nicht nur Fachanwälte für Steuerrecht wissen – das Steuerrecht ist die komplexeste Rechtsmaterie in Deutschland. Der Umfang der steuerrechtlichen Gesetze und Verordnungen, der in Deutschland sehr groß ist, spielt nicht die einzige Rolle. Das Steuerrecht beinhaltet darüber hinaus eine große Zahl von Verfahrensfragen und berührt die unterschiedlichsten Lebensbereiche. Für Fachleute heißt das, dass der Austausch über Anwendungs- und Verfahrensfragen und die stetige Weiterbildung Pflicht sind. Das Steuerrecht unterliegt außerdem einer komplexen Weiterentwicklung und Veränderung, die durch einen politischen und gesellschaftlichen Wandel ausgelöst wird. Die Diskussionen und juristischen wie auch politischen Auseinandersetzungen um die Vermögenssteuer oder die Erbschaftsteuer zeigen dies exemplarisch.

Das Steuerrecht ist kein Rechtsgebiet, welches man isoliert von anderen betrachten kann. Die Verkürzung oder Hinterziehung von Steuern stellt auch eine strafbare Handlung dar. Dies zeigt bereits, dass das Steuerrecht auch andere Rechtsgebiete und Berufszweige berührt. Die Strafverteidigung und die spezielle Kenntnis der Steuerberatung gehören untrennbar zum Steuerrecht. Die Kanzlei Bialobrzeski hat diesen Beratungsbedarf im Steuerrecht bereits früh erkannt. Durch die Zusammenführung der Steuerberatung mit der Rechtsberatung in Form der Fachanwaltstitel im Steuerrecht und im Strafrechtwurde ein umfassendes und einzigartiges Beratungskonzept geschaffen. Dieses Beratungskonzept umfasst den gesamten Bereich der steuerrechtlichen Beratung, Vertretung und Strafverteidigung.

Unsere Beratungspraxis zeigt, dass eine umfassende Bündelung von Steuerrecht, Strafrecht und Steuerberatung die Anliegen von Mandaten und Ratssuchende ganzheitlich betrachten kann. Dies beginnt bereits bei der Frage, ob die steuerrechtlichen Vorgaben für die Buchhaltung und Buchführung eingehalten wurden. Nur Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater können das Anfallen und die Erhebung von Steuern zutreffend bewerten. Diese Kenntnisse sind auch bei Abschreibungen und der zulässigen Vermeidung von Steuern notwendig. Zuletzt sind eine rechtliche Expertise und Erfahrung nötig, um den richtigen Umgang mit steuerstrafrechtlichen Ermittlungen und Strafverfahren an den Tag zu legen. Wir sind der festen Überzeugung, dass nur durch diesen Ansatz eine umfassende Beratung und Vertretung überhaupt erst ermöglicht wird.

Das Rechtsgebiet Steuerrecht

Das Steuerrecht beschäftigt sich mit der Erhebung und Festsetzung der verschiedenen Steuern. Das Wort Steuer bezeichnet solche Abgaben, die keine besondere Gegenleistung haben und dem Gemeinwesen zugutekommen. Mit den Steuern erzielt das Gemeinwesen, also der Bund, die Länder und die Kommunen, Einnahmen. Die steuerlichen Geldabgaben sollen die Personen betreffen, die auch den jeweiligen Steuertatbestand erfüllen – jeder zahlt die Steuer, auf dessen Tatbestand die Steuer zutrifft.

Das sind z.B.:

Diese Beispiele zeigen, dass es ganz unterschiedliche Steuern gibt, aber immer nur die Personen müssen die Steuer zahlen, die auch den Steuertatbestand auslösen – z.B. nur Hundebesitzer zahlen Hundesteuer und nur Käufer von Immobilien zahlen Grunderwerbssteuer.

Die Steuern kommen dem Gemeinwesen zugute. Aus diesem Grund kommen die Einnahmen aus den Steuern dem Bund, den Ländern und den Kommunen (Städte und Gemeinden) zugute. Beispielweise wird die Hundesteuer von den Kommunen erhoben und fließt somit auch an die jeweilige Kommune. Auch die Grundsteuer und die Gewerbesteuer gehen an die Kommunen. Die Grunderwerbssteuer, also die Steuer, die bei einem Kauf einer Immobilie anfällt, geht an das jeweilige Bundesland. Die Einkommenssteuer (Steuer auf das Gehalt/den Lohn), die Umsatz- und Mehrwertsteuer und die KFZ-Steuer gehen beispielweise an den Bund.

Als Teil der sogenannten Finanzverwaltung sind die Finanzämter z.B. für die Einkommenssteuer zuständig und verwalten alle Angelegenheiten, die sich mit diesen Steuern beschäftigen. Ausgenommen sind hier allerdings die kommunalen Steuern (Hundesteuer, Zweitwohnsitzsteuer, etc.) und die Verbrauchsteuern (Energiesteuer, Tabaksteuer, Alkoholsteuer, Mineralölsteuer, etc.) Für die Verbrauchsteuer ist die Zollverwaltung zuständig.

Rechtliche Auseinandersetzungen um die Erhebung und Festsetzung von Steuern sind an der juristischen Tagesordnung. Gerade im Bereich der Einkommenssteuer gibt es oft Auseinandersetzungen um Ausgaben, die die Steuerlast verringern können. Beispiele für solche Ausgaben sind: doppelte Haushaltsführung, Pendlerpauschale, Abschreibungen oder sonstige Ausgaben. An dieser Stelle beginnt die Tätigkeit eines Steuerberaters und eines Fachanwalts für Steuerrecht. Eine Beratung soll sicherstellen, wie man in rechtlich zulässiger Weise die Steuerlast verringern bzw. senken kann.

Zum Steuerrecht gehört auch das Steuerstrafrecht. Eine Steuerstraftat liegt vor, wenn man das Finanzamt täuscht und dadurch weniger Steuern zahlt. Dies ist ein Verstoß gegen die Steuergesetze und kann mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Die Steuerhinterziehung ist eine der bekanntesten Steuerstraftaten. Haben Steuerpflichtige z.B. bei der Einkommenssteuer Betriebsausgaben oder Werbungskosten angegeben, die gar nicht angefallen sind, verringert sich dadurch die Steuerlast. Kann das Finanzamt dies nachweisen, müssen die zu Unrecht ersparten Steuern nachgezahlt werden. Als Strafe kann dann – abhängig von der Höhe der hinterzogenen oder ersparten Steuern – eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe durch einen Strafprozess festgesetzt werden.

Für die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Festsetzung und Erhebung von Steuern gibt es eine spezielle Fachgerichtsbarkeit, die sich nur mit Steuern und Abgaben auseinandersetzt – die Finanzgerichtsbarkeit. Das Finanzgericht beschäftigt sich auch mit Streitigkeiten um das Kindergeld und den Kinderzuschlag (gegenüber den Familienkassen), die sogenannte Riester-Renten (Deutsche Rentenversicherung), aber nicht mit den Strafprozessen bei Steuerhinterziehung.

Steuerrechtliche Schwerpunkte der Kanzlei

Buchführung bezeichnet das Prinzip, dass alle Geschäftsvorgänge anhand von Belegen lückenlos, zeitlich und sachlich geordnet aufzuzeichnen sind. Darunter fallen z.B. Rechnungen, Ausgaben und Einnahmen des Betriebs oder des Unternehmens. Je nach Unternehmensform und Betätigungsfeld der Unternehmung besteht eine Pflicht zur Buchführung. Unternehmen sollten bereits selbst ein Interesse daran haben, ihre Geschäftszahlen zu kennen, um daraus z.B. Liquidität und wirtschaftliche Kennzahlen ableiten zu können.
Die Buchführung dient den Steuerbehörden als Grundlage für die Festsetzung und vor allem für die Prüfung der steuerlichen Veranlagung. Eine Pflicht besteht z.B. für Kaufleute, Gewerbetreibende, die im Handelsregister eingetragen sind, sowie für Kapital- und Handelsgesellschaften (z.B. KGaA, AG, GmbH, oHG, KG).

Der Jahresabschluss bezeichnet den rechnerischen Abschluss eines Geschäftsjahres. Mit dem Jahresabschluss wird also die Buchführung des Jahres geschlossen. Der Jahresabschluss besteht – je nach Unternehmensform – mindestens aus der Bilanz und der sogenannte Gewinn- und Verlustrechnung (GUV).

Bei größeren Unternehmen können noch weitere Dokumente hinzukommen. Für bestimmte Unternehmensformen gilt zudem die Pflicht der Veröffentlichung des Jahresabschlusses (Publizitätsgrundsatz). Dies gilt u.a. für Kapitalgesellschaften oder ab einer bestimmten Größenordnung des Unternehmens.

  • Einkommenssteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Die Grunderwerbssteuer fällt bei jedem Kauf eines Grundstücks oder eine Immobilie an. Die Höhe der Grunderwerbssteuer ist Sache der Bundesländer, da die Grunderwerbssteuer eine Ländersteuer ist. Die Einnahmen kommen dem jeweiligen Bundesland zugute.
  • Die Höhe der Grunderwerbssteuer beträgt zwischen 3,5% (Sachen und Bayern) und 6,5% (Brandenburg, NRW, Saarland, Thüringen, Schleswig-Holstein) des Kaufpreises. In Niedersachsen beträgt die Grunderwerbssteuer 5% des Kaufpreises.
  • Welchen Steuersatz Käufer zahlen müssen, hängt davon ab, in welchem Bundesland sich das Grundstück oder die Immobilie befindet. Zuständig ist damit auch das Finanzamt, dass für die Gebietskörperschaft zuständig ist, in welchem sich die Immobilie/das Grundstück befindet.
  • Bei der Steuerfestsetzung der Grunderwerbssteuer ist der Kaufpreis entscheidend. Nicht berücksichtigt werden der enthaltene Kaufpreis für Möbel, Einbauküchen, Gartenhäuser oder Photovoltaikanlagen (aber nur, wenn der Strom an einen Energieversorger verkauft wird).
  • Ausnahmen gibt es bis zu einem Kaufpreis von 2.500 Euro, bei bestimmten Verwandten, bei einer Schenkung oder Erbschaft. Bei Schenkung oder Erbschaft können allerdings Schenkung- oder Erbschaftsteuer anfallen.
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer sind eng verwandte Steuerarten. Beide Steuern sind in einem Gesetz zusammengefasst – dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Die Festsetzung und Erhebung der beiden Steuerarten ist sehr ähnlich aufgebaut.
  • Die Erbschaftsteuer fällt an, wenn Personen wegen des Todes des Erblassers bewegliche und unbewegliche Sachen sowie Vermögen erben. Die Schenkungsteuer fällt an, wenn unter Lebenden Vermögen oder bewegliche oder unbewegliche Sachen verschenkt wird, also unentgeltlich an eine Person weitergegeben wird.
  • Die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist vom Verwandtschaftsgrad abhängig. Ebenso existieren – je nach Verwandtschaftsgrad – unterschiedlich hohe Freibeträge. Zuletzt kommt es bei der Bemessung der beiden Steuerarten noch darauf an, wie hoch das verschenkte oder vererbte Vermögen nach Abzug des Freibetrages ist.
  • Für Ehepartner oder Lebenspartner etwa gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro; für Kinder und Stiefkinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro; für Enkel 200.000 Euro. Sind die eingesetzten Erben oder die Erben aus der gesetzlichen Erbfolge verstorben, so sind die Freibeiträge der Nachkömmlinge teils höher. Vererben die Großeltern an ihre Enkel, kommt es bei der Höhe der Freibeträge darauf an, ob die Eltern noch leben. Leben die Eltern noch, haben die Enkel einen Freibetrag von jeweils 200.000 Euro. Erben eigentlich die Eltern, sind diese aber bereits gestorben, dann erhöht sich der Freibetrag der Enkel auf jeweils 400.000 Euro.
  • Der Steuersatz beträgt je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Vermögens oder des verschenkten Wertes zwischen 7% und 50%.
  • Verbrauchsteuern entstehen bei dem Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren. Hierzu gehören Alkohol, Tabak, Kaffee oder Bier. Dabei fällt die Verbrauchsteuer nur indirekt an, d.h. dass die Produzenten dieser Waren die Steuer auf den Verkaufspreis und damit die Verbraucher bzw. Konsumenten abwälzen. Zu den Verbrauchsteuern gehören auch die Stromsteuer und die Energiesteuer (z.B. auf Mineralöl, Gas und Flüssiggas, Kohle, aber auch Biodiesel oder Bioethanol).
  • Bei der Außensteuer bzw. dem Außensteuerrecht geht es um die nationale Steuerhoheit im Verhältnis zum Ausland. Wenn im Ausland im Verhältnis zum deutschen Steuerrecht für natürliche und juristische Personen niedrigere Steuern auf das Einkommen oder Vermögen entrichtet wurden, kann es zu einer Außensteuer kommen. Die Regeln des Außensteuerrechts finden sich in Rechtsnormen der unterschiedlichen Steuergesetze und bilateralen oder multilateralen Abkommen.
  • Das Steuerstrafrecht ist ein besonderer Bereich des Strafrechts, der fundierte Kenntnisse über das Rechtsgebiet Steuerrecht hinaus benötigt. Steuerstraftaten, wie z.B. die Steuerhinterziehung (§ 370 AO), haben eine steuerrechtliche Komponente und eine steuerstrafrechtliche.
  • Zum einen muss im Rahmen des Steuerrechts die richtige Veranlagung und Festsetzung der hinterzogenen Steuern stattfinden. Die rechtmäßige Steuer und Steuerschaden werden festgesetzt. Für die hinterzogene Steuer wird zum anderen ein Strafverfahren auf Beschuldigte zukommen.
  • Durch die Bündelung der beiden Fachanwaltstitel von Markus Bialobrzeski im Strafrecht und im Steuerrecht sowie der kanzleieigenen Steuerberatung können wir Betroffene umfassend beraten und vertreten. In beiden Verfahren, dem steuerlichen und dem steuerstrafrechtlichen, kommt unseren Mandaten die rechtliche Expertise und Erfahrung zugute.

Deutsches & internationales Steuerrecht

Täglich informieren sich Markus Bialobrzeski und das Kanzleiteam über aktuelle Urteile, beobachten Veränderungen und beziehen eingespielte Netzwerke in ihre Expertise ein. Die Mandanten können darauf vertrauen, dass ihre individuelle Situation vorteilhaft und rechtssicher bearbeitet wird.

Das Fachwissen der Kanzlei rund um deutsches und internationales Steuerrecht macht es unseren Mandanten möglich, die individuelle steuerliche Situation optimal zu bewerten und zu gestalten. Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski prüft alle relevanten Aspekte, erörtert Chancen und Risiken und erarbeitet im Bedarfsfall eine individuelle, maßgeschneiderte Strategie. Selbstverständlich bieten Markus Bialobrzeski und sein Team Steuerberatern, die bereits für die Mandanten tätig sind, kollegiale Unterstützung an. Oberstes Ziel ist dabei die Bildung eines schlagkräftigen Teams als sicheren Schutzschild im Steuerrecht.