Nicht nur Fachanwälte für Steuerrecht wissen – das Steuerrecht ist die komplexeste Rechtsmaterie in Deutschland. Der Umfang der steuerrechtlichen Gesetze und Verordnungen, der in Deutschland sehr groß ist, spielt nicht die einzige Rolle. Das Steuerrecht beinhaltet darüber hinaus eine große Zahl von Verfahrensfragen und berührt die unterschiedlichsten Lebensbereiche. Für Fachleute heißt das, dass der Austausch über Anwendungs- und Verfahrensfragen und die stetige Weiterbildung Pflicht sind. Das Steuerrecht unterliegt außerdem einer komplexen Weiterentwicklung und Veränderung, die durch einen politischen und gesellschaftlichen Wandel ausgelöst wird. Die Diskussionen und juristischen wie auch politischen Auseinandersetzungen um die Vermögenssteuer oder die Erbschaftsteuer zeigen dies exemplarisch.
Das Steuerrecht ist kein Rechtsgebiet, welches man isoliert von anderen betrachten kann. Die Verkürzung oder Hinterziehung von Steuern stellt auch eine strafbare Handlung dar. Dies zeigt bereits, dass das Steuerrecht auch andere Rechtsgebiete und Berufszweige berührt. Die Strafverteidigung und die spezielle Kenntnis der Steuerberatung gehören untrennbar zum Steuerrecht. Die Kanzlei Bialobrzeski hat diesen Beratungsbedarf im Steuerrecht bereits früh erkannt. Durch die Zusammenführung der Steuerberatung mit der Rechtsberatung in Form der Fachanwaltstitel im Steuerrecht und im Strafrechtwurde ein umfassendes und einzigartiges Beratungskonzept geschaffen. Dieses Beratungskonzept umfasst den gesamten Bereich der steuerrechtlichen Beratung, Vertretung und Strafverteidigung.
Unsere Beratungspraxis zeigt, dass eine umfassende Bündelung von Steuerrecht, Strafrecht und Steuerberatung die Anliegen von Mandaten und Ratssuchende ganzheitlich betrachten kann. Dies beginnt bereits bei der Frage, ob die steuerrechtlichen Vorgaben für die Buchhaltung und Buchführung eingehalten wurden. Nur Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater können das Anfallen und die Erhebung von Steuern zutreffend bewerten. Diese Kenntnisse sind auch bei Abschreibungen und der zulässigen Vermeidung von Steuern notwendig. Zuletzt sind eine rechtliche Expertise und Erfahrung nötig, um den richtigen Umgang mit steuerstrafrechtlichen Ermittlungen und Strafverfahren an den Tag zu legen. Wir sind der festen Überzeugung, dass nur durch diesen Ansatz eine umfassende Beratung und Vertretung überhaupt erst ermöglicht wird.
Das Steuerrecht beschäftigt sich mit der Erhebung und Festsetzung der verschiedenen Steuern. Das Wort Steuer bezeichnet solche Abgaben, die keine besondere Gegenleistung haben und dem Gemeinwesen zugutekommen. Mit den Steuern erzielt das Gemeinwesen, also der Bund, die Länder und die Kommunen, Einnahmen. Die steuerlichen Geldabgaben sollen die Personen betreffen, die auch den jeweiligen Steuertatbestand erfüllen – jeder zahlt die Steuer, auf dessen Tatbestand die Steuer zutrifft.
Das sind z.B.:
Diese Beispiele zeigen, dass es ganz unterschiedliche Steuern gibt, aber immer nur die Personen müssen die Steuer zahlen, die auch den Steuertatbestand auslösen – z.B. nur Hundebesitzer zahlen Hundesteuer und nur Käufer von Immobilien zahlen Grunderwerbssteuer.
Die Steuern kommen dem Gemeinwesen zugute. Aus diesem Grund kommen die Einnahmen aus den Steuern dem Bund, den Ländern und den Kommunen (Städte und Gemeinden) zugute. Beispielweise wird die Hundesteuer von den Kommunen erhoben und fließt somit auch an die jeweilige Kommune. Auch die Grundsteuer und die Gewerbesteuer gehen an die Kommunen. Die Grunderwerbssteuer, also die Steuer, die bei einem Kauf einer Immobilie anfällt, geht an das jeweilige Bundesland. Die Einkommenssteuer (Steuer auf das Gehalt/den Lohn), die Umsatz- und Mehrwertsteuer und die KFZ-Steuer gehen beispielweise an den Bund.
Als Teil der sogenannten Finanzverwaltung sind die Finanzämter z.B. für die Einkommenssteuer zuständig und verwalten alle Angelegenheiten, die sich mit diesen Steuern beschäftigen. Ausgenommen sind hier allerdings die kommunalen Steuern (Hundesteuer, Zweitwohnsitzsteuer, etc.) und die Verbrauchsteuern (Energiesteuer, Tabaksteuer, Alkoholsteuer, Mineralölsteuer, etc.) Für die Verbrauchsteuer ist die Zollverwaltung zuständig.
Rechtliche Auseinandersetzungen um die Erhebung und Festsetzung von Steuern sind an der juristischen Tagesordnung. Gerade im Bereich der Einkommenssteuer gibt es oft Auseinandersetzungen um Ausgaben, die die Steuerlast verringern können. Beispiele für solche Ausgaben sind: doppelte Haushaltsführung, Pendlerpauschale, Abschreibungen oder sonstige Ausgaben. An dieser Stelle beginnt die Tätigkeit eines Steuerberaters und eines Fachanwalts für Steuerrecht. Eine Beratung soll sicherstellen, wie man in rechtlich zulässiger Weise die Steuerlast verringern bzw. senken kann.
Zum Steuerrecht gehört auch das Steuerstrafrecht. Eine Steuerstraftat liegt vor, wenn man das Finanzamt täuscht und dadurch weniger Steuern zahlt. Dies ist ein Verstoß gegen die Steuergesetze und kann mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Die Steuerhinterziehung ist eine der bekanntesten Steuerstraftaten. Haben Steuerpflichtige z.B. bei der Einkommenssteuer Betriebsausgaben oder Werbungskosten angegeben, die gar nicht angefallen sind, verringert sich dadurch die Steuerlast. Kann das Finanzamt dies nachweisen, müssen die zu Unrecht ersparten Steuern nachgezahlt werden. Als Strafe kann dann – abhängig von der Höhe der hinterzogenen oder ersparten Steuern – eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe durch einen Strafprozess festgesetzt werden.
Für die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Festsetzung und Erhebung von Steuern gibt es eine spezielle Fachgerichtsbarkeit, die sich nur mit Steuern und Abgaben auseinandersetzt – die Finanzgerichtsbarkeit. Das Finanzgericht beschäftigt sich auch mit Streitigkeiten um das Kindergeld und den Kinderzuschlag (gegenüber den Familienkassen), die sogenannte Riester-Renten (Deutsche Rentenversicherung), aber nicht mit den Strafprozessen bei Steuerhinterziehung.
Buchführung bezeichnet das Prinzip, dass alle Geschäftsvorgänge anhand von Belegen lückenlos, zeitlich und sachlich geordnet aufzuzeichnen sind. Darunter fallen z.B. Rechnungen, Ausgaben und Einnahmen des Betriebs oder des Unternehmens. Je nach Unternehmensform und Betätigungsfeld der Unternehmung besteht eine Pflicht zur Buchführung. Unternehmen sollten bereits selbst ein Interesse daran haben, ihre Geschäftszahlen zu kennen, um daraus z.B. Liquidität und wirtschaftliche Kennzahlen ableiten zu können.
Die Buchführung dient den Steuerbehörden als Grundlage für die Festsetzung und vor allem für die Prüfung der steuerlichen Veranlagung. Eine Pflicht besteht z.B. für Kaufleute, Gewerbetreibende, die im Handelsregister eingetragen sind, sowie für Kapital- und Handelsgesellschaften (z.B. KGaA, AG, GmbH, oHG, KG).
Der Jahresabschluss bezeichnet den rechnerischen Abschluss eines Geschäftsjahres. Mit dem Jahresabschluss wird also die Buchführung des Jahres geschlossen. Der Jahresabschluss besteht – je nach Unternehmensform – mindestens aus der Bilanz und der sogenannte Gewinn- und Verlustrechnung (GUV).
Bei größeren Unternehmen können noch weitere Dokumente hinzukommen. Für bestimmte Unternehmensformen gilt zudem die Pflicht der Veröffentlichung des Jahresabschlusses (Publizitätsgrundsatz). Dies gilt u.a. für Kapitalgesellschaften oder ab einer bestimmten Größenordnung des Unternehmens.
Täglich informieren sich Markus Bialobrzeski und das Kanzleiteam über aktuelle Urteile, beobachten Veränderungen und beziehen eingespielte Netzwerke in ihre Expertise ein. Die Mandanten können darauf vertrauen, dass ihre individuelle Situation vorteilhaft und rechtssicher bearbeitet wird.
Das Fachwissen der Kanzlei rund um deutsches und internationales Steuerrecht macht es unseren Mandanten möglich, die individuelle steuerliche Situation optimal zu bewerten und zu gestalten. Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski prüft alle relevanten Aspekte, erörtert Chancen und Risiken und erarbeitet im Bedarfsfall eine individuelle, maßgeschneiderte Strategie. Selbstverständlich bieten Markus Bialobrzeski und sein Team Steuerberatern, die bereits für die Mandanten tätig sind, kollegiale Unterstützung an. Oberstes Ziel ist dabei die Bildung eines schlagkräftigen Teams als sicheren Schutzschild im Steuerrecht.