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29. März 2025

Richtungsweisendes Verfahren gegen Volkswagen – Whistleblower kämpfen um Gerechtigkeit

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Braunschweig, 2024 – Vor dem Arbeitsgericht Braunschweig führen wir derzeit ein aufsehenerregendes Verfahren, das nicht nur für die Beteiligten, sondern auch für die Automobilbranche von großer Bedeutung ist. Zwei ehemalige Manager des Volkswagen-Konzerns klagen gegen ihren Arbeitgeber auf Schadenersatz in Höhe von rund sieben Millionen Euro. Ihr Vorwurf: Massive Missstände in der Konzernstruktur sowie gesundheitsschädliche Schadstoffwerte in Fahrzeuginnenräumen seien ignoriert worden. Statt Schutz und Anerkennung für ihre Hinweise zu erhalten, seien sie systematisch benachteiligt und aus Entscheidungsprozessen ausgeschlossen worden.

Schadstoffe in VW-Fahrzeugen: Ignorierte Gefahr für Kunden?

Laut internen Revisionsberichten von VW, die im Verfahren publik wurden, wurden in mehreren Fahrzeugmodellen – insbesondere in den Hochdach-Versionen des VW Crafter und Grand California – bedenklich hohe Konzentrationen von Benzol, Formaldehyd und Styrol nachgewiesen. Diese Stoffe gelten als potenziell krebserregend und können gesundheitliche Schäden verursachen. Besonders brisant: Diese Berichte stammen aus dem Jahr 2022, doch eine umgehende Lösung der Problematik erfolgte nicht. Statt eines Rückrufs oder technischer Nachbesserungen wurde lediglich eine schriftliche Warnung für Kunden in die Bordbücher gelegt.

Unternehmensinterne Repressalien gegen Hinweisgeber

Die beiden klagenden Manager, die maßgeblich an der internen Aufdeckung dieser Missstände beteiligt waren, meldeten ihre Erkenntnisse ordnungsgemäß über das VW-Hinweisgebersystem. Statt Schutz erfuhren sie jedoch das Gegenteil:

  • Sie wurden aus Entscheidungsprozessen ausgeschlossen,
  • ihre Abteilung wurde zu einer "Geisterabteilung" ohne nennenswerte Aufgaben,
  • ihnen wurden Beförderungen und Gehaltserhöhungen verweigert.

Dies steht im starken Kontrast zu den offiziellen Richtlinien des Konzerns, die Whistleblowern eigentlich umfassenden Schutz garantieren. Volkswagen bestreitet, dass die beiden Manager tatsächlich als Hinweisgeber zu werten seien, und weist jegliche Benachteiligung zurück.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Gewerbeaufsicht

Während das Arbeitsgericht die arbeitsrechtlichen Ansprüche der Kläger prüft, befassen sich auch die Staatsanwaltschaft Braunschweig sowie das Gewerbeaufsichtsamt mit den Vorwürfen. Im Fokus steht, ob Volkswagen mit den ignorierten Schadstoffwerten wissentlich die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern gefährdet hat.

Richtungsweisendes Verfahren mit Signalwirkung

Dieses Verfahren könnte weitreichende Auswirkungen haben – sowohl für den Schutz von Hinweisgebern in deutschen Unternehmen als auch für die Einhaltung von Umwelt- und Verbraucherschutzstandards in der Automobilindustrie. Sollte das Gericht den Klägern Recht geben, könnte dies ein starkes Signal an Unternehmen senden, Whistleblower tatsächlich zu schützen, anstatt sie zu sanktionieren.

Unsere Kanzlei setzt sich entschlossen für die Rechte unserer Mandanten ein. Dieses Verfahren ist ein entscheidender Schritt, um Unternehmensverantwortung und Whistleblower-Schutz in Deutschland auf ein neues Niveau zu heben.

Presseartikel:

Wir werden weiter berichten.

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