Die Kanzlei Bialobrzeski vereint im Herzen der Löwenstadt Braunschweig Rechtsberatung und Steuerberatung unter einem Dach.
Seit 1996 prägt Rechtsanwalt und Inhaber Markus Bialobrzeski das Renommee der Kanzlei durch die seltene Bündelung von drei Fachanwaltstiteln und einer hohen fachlichen, aber in erster Linie menschlichen Kompetenz. Die Ursprünge des Anwaltsbüros reichen bis 1972 zurück.
Mit einem Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Steuerfachleuten bietet unsere Kanzlei eine umfassende Beratung und Vertretung.
Wir vertreten unsere Mandanten in den aufeinander abgestimmten Gebieten des Steuerrechts, des Strafrechts, des Arbeitsrechts, des Steuerstrafrechts und des Wirtschaftsstrafrechts.
Kostenlose Erstberatungen finden ausschließlich persönlich in unserer Kanzlei statt. Wir freuen uns auf Sie. Vereinbaren Sie bitte einen Termin: 0531 480 312 80
Das aktuell unaufhaltsam scheinende Ende einer bundesrepublikanischen Ära bewegt Medien, Kunden, Politiker und, vor allem, Beschäftigte. Viele Menschen sind betroffen – auch hier bei uns: Galeria Karstadt Kaufhof hat das Aus für eine ganze Reihe von Warenhäusern angekündigt. Ende Januar 2024 soll auch das Kaufhaus in unserer Innenstadt schließen.
Schmerzhaftes Resultat: Den Braunschweiger Beschäftigten droht der Verlust ihres Arbeitsplatzes, und zwar durch eine sogenannte betriebsbedingte Kündigung. Doch was bedeutet durch eine juristische Brille betrachtet eigentlich genau? Und: Was können Betroffene daraufhin unternehmen?
Wer oder was ist eigentlich ein Betrieb? Per trockener Definition: Eine räumlich-organisatorische Einheit, bei der Arbeitnehmer und Arbeitsmittel eingesetzt werden, also zum Beispiel eine Fabrik oder eben eine Kaufhausfiliale. Hat ein Unternehmen mehrere Standorte, kann jeder Standort als eigener Betriebe gelten, wenn er die Personalangelegenheiten selbstständig, also losgelöst vom Mutterkonzern, regelt. Will sagen: Für eine Kündigung wegen Geschäftsaufgabe muss nicht das gesamte Unternehmen geschlossen werden. Die Schließung eines einzelnen Betriebs – einer einzelnen Kaufhausfiliale – reicht bereits aus.
Leider lässt sich juristisch und mithin gerichtlich nur mäßig gut prüfen, ob eine Betriebsschließung in wirtschaftlicher Hinsicht gerechtfertigt ist. Eine Kündigung wegen Geschäftsaufgabe ist daher grundsätzlich möglich. Dennoch muss jede einzelne Kündigung gewissen Anforderungen genügen, um rechtswirksam zu sein. Besonders betriebsbedingte Kündigungen können inhaltliche oder formale Fehler enthalten, die sie unwirksam machen. Will sagen: Eine kritische und fachlich fundierte gründliche Überprüfung lohnt sich! Und zwar in jedem einzelnen Fall.
Eine Kündigung wegen Betriebsschließung ist eine sogenannte „betriebsbedingte Kündigung“ gem. §1 Abs.2 Alt.3 Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Inhaltlich fußt die aus Sicht des Arbeitgebers auf sogenannten dringenden betrieblichen Erfordernissen, welche die Kündigung aus seiner Sicht rechtfertigen sollen.
Ob ein Arbeitnehmer daraufhin Kündigungsschutz genießt, hängt erstmal von der Betriebsgröße und von der Dauer der Beschäftigung ab. Ist der Arbeitnehmer länger als sechs Monate in einem Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern beschäftigt, gilt der gesetzliche Kündigungsschutz gem. §1 Abs.1 KSchG.
Das bedeutet: Der Arbeitgeber braucht einen sogenannten Kündigungsgrund. Eine Betriebsschließung wie im Fall von Galerie Karstadt Kaufhof rechtfertigt grundsätzlich eine betriebsbedingte Kündigung – denn der Betrieb wird ja nicht mehr bestehen. Allerdings: Muss diese betriebsbedingte Kündigung rechtmäßig sein.
Und das sollte jeder Arbeitnehmer von einem Anwalt überprüfen lassen. Vor allem muss das schnell gehen, denn ab Erhalt einer Kündigung hat der Arbeitnehmer lediglich drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben – losgelöst davon, ob die Kündigung ursprünglich möglicherweise gar nicht wirksam war. Die Frist gilt.
In welchen Fällen ist eine betriebsbedingte Kündigung unwirksam?
Gibt es – wie im Fall von Galeria Karstadt Kaufhof – einen Betriebsrat, der sich bei Schließung des Hauses mit dem Arbeitgeber auf einen Interessenausgleich nebst Sozialplan einigt, sollte jeder Arbeitnehmer die Situation von einem Anwalt prüfen lassen: Welche Ansprüche hat der Arbeitnehmer genau? Sind Sozialpläne nebst Interessenausgleich fehlerfrei zustande gekommen? Antworten auf diese Fragen können in jedem Einzelfall unterschiedlich sein.
Hat der Arbeitnehmer eine Rechtsschutzversicherung, lohnt diese Überprüfung in jedem Fall. Gegebenenfalls ist gar eine Kündigungsschutzklage ratsam. Besteht keine Rechtsschutzversicherung, lässt sich im Vorfeld einer Klage eine sogenannte Prozesskostenrisikoanalyse erstellen. Viele Anwälte, mich eingeschlossen, bieten Beratung rund um den Themenkomplex Prozesskostenhilfe an.
Die Rechtsberatung durch die Kanzlei Bialobrzeski ist fachlich besonders. Durch die seltene Bündelung von drei Fachanwaltstiteln in den komplexen Disziplinen Steuerrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht, die Markus Bialobrzeski in seiner Anwaltschaft vereint, ist eine aufeinander abgestimmte Beratung möglich. Diese außergewöhnliche Kombination und hohe Fachkompetenz in den Disziplinen eröffnet eine einzigartige ganzheitliche Betrachtung besonders bei interdisziplinär gelagerten Fällen. Hinzu kommt eine Expertise im Bereich der Unternehmenssanierung, welche die interdisziplinären Anliegen unserer Mandanten oft flankiert. Aus einer Hand nutzen unsere Mandanten eine juristische 360-Grad-Sicht, die vorteilhafte Synergien effektiv umsetzt.
Unsere Mandanten schätzen die kompetente Beratung und Vertretung, die neben juristischen Belangen auch wirtschaftliche und individuelle Aspekte einbezieht. Dabei stehen für die Experten unserer Kanzlei ergebnisorientierte Konfliktlösungen im Mittelpunkt ihrer Arbeit und Beratung. Oft können mit außergerichtlichen Einigungen bessere Lösung für die Anliegen unserer Mandanten gefunden werden, die meist einfacher und schneller zum Ziel führen als langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen. Ist ein Gerichtsverfahren vorzubereiten, geht diesem stets die sorgfältige Bewertung und fundierte Darstellung von Erfolgsaussichten voraus.
Zum Netzwerk unserer Kanzlei zählen in gegebenen Fällen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und spezialisierte Fachanwälte. Markus Bialobrzeski ist an sämtlichen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen.
Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski bündelt und verknüpft bei der Beratung und Vertretung neben einer hohen fachlichen und menschlichen Kompetenz auch drei Fachanwaltstitel miteinander. Dabei sind Fachanwälte besonders geschulte und erfahrene Rechtsanwälte in bestimmten Rechtsgebieten. Dieser Titel wird nach einer theoretischen Weiterbildung und dem Nachweis einer Vielzahl von Fällen durch die Rechtsanwaltskammer verliehen.
Fachanwalt für Steuerrecht
Als Steuerrecht kann man alle Rechtsnormen und Verordnungen begreifen, die sich mit dem Thema Steuer beschäftigen. Dies sind Steuern, mit denen jede natürliche Person beispielweise beim Einkaufen (Mehrwerst- oder Umsatzsteuer), bei Zahlung von Lohn und Gehalt (Einkommenssteuer, Kirchensteuer) oder bei dem Erwerb einer Immobilie (Grunderwerbssteuer) in Berührung kommt. Für Unternehmen fallen, je nach rechtlicher Form des Unternehmens, spezielle Steuern, wie z.B. die Körperschaftssteuer (z.B. bei einer GmbH, AG oder anderen Kapitalgesellschaften) oder die Gewerbsteuer (Gewerbebetriebe) an. Neben diesen Beispielen gibt es in Deutschland sehr viele Steuerarten und das Steuerrecht bietet eine schier unerschöpfliche Fülle von Normen in Gesetzen und Verordnungen. In diesem sehr komplexen und weitläufigen Rechtsgebiet kann ein Fachanwalt für Steuerrecht besondere Kenntnisse vorweisen, die sich auch auf das Bilanzwesen und die Buchführung erstrecken.
Fachanwalt für Strafrecht
Als Fachanwalt für Strafrecht vertritt Markus Bialobrzeski Ratsuchende und Mandanten bei einer drohenden oder eingetretenen strafrechtlichen Verfolgung. Durch die interdisziplinäre Aufstellung besitzt unserer Kanzlei eine besondere Erfahrung in den Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts und des Steuerstrafrechts. Wir sind der Überzeugung, dass nur ein Fachanwalt, der sich sowohl im Strafrecht als auch im Steuerrecht auskennt, Mandanten im Steuerstrafrecht zielorientiert und umfassend betreuen kann. In den Bereich des Steuerstrafrechts fallen vor allem die Fälle, in denen das Finanzamt die Hinterziehung von Steuern vorwirft (Steuerhinterziehung nach § 370 AO). Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts geht es um solche Taten, die unzulässiger Weise in das Wirtschaftsleben eingreifen. Hierbei sind vor allem Korruption, Betrug, Insolvenzstraftaten und Untreue zu nennen.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht konzentriert sich auf das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgrund eines Arbeitsverhältnisses. Dabei kennt das Arbeitsrecht zwei Bereiche: das kollektive Arbeitsrecht und das individuelle Arbeitsrecht. Im Arbeitsrecht gibt es als dritten wichtigen Akteur die Interessensvertretung der Arbeitnehmer. Die Betriebsräte, Personalräte und sonstige Mitarbeitervertretungen können in Betrieben und Unternehmen mit dem Arbeitgeber z.B. Betriebsvereinbarungen abschließen und somit die Interessen aller Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber vertreten und durchsetzen. Diesen Bereich nennt man das kollektive Arbeitsrecht. Bei allen Streitigkeiten um das Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber, spricht man vom individuellen Arbeitsrecht. Hier geht es oft um Streitigkeiten wegen Abmahnungen, Kündigungen und auch um Straftaten, die dem Arbeitnehmer vorgeworfen werden.
Neben der umfangreichen und interdisziplinären juristischen Beratung und Verteidigung im Steuerrecht und im Steuerstrafrecht, bietet unserer Kanzlei auch eine vielseitige Steuerberatung an. Bei der Steuerberatung geht es vordergründig um die Unterstützung bei der Senkung der Steuerlast unserer Mandanten und die Erfüllung bestimmter steuerrechtlicher Pflichten. Für Unternehmen ist die Erstellung von Jahresabschlüssen je nach Rechtsform Pflicht. Für Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmen sind die Erstellung von Steuererklärung in verschiedenen Steuerarten in bestimmten Fällen Pflicht, aber in jedem Fall ratsam.
Außerdem unterstützt die Kanzlei Bialobrzeski Mandanten bei der Buchhaltung (Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung). Im Bereich der Steuerberatung hat sich unsere Kanzlei einem interdisziplinär aufgestellten Beratungsansatz verschrieben. Wir sind der Überzeugung, dass nur durch die seltene Kombination aus Steuerrecht und Steuerberatung eine umfassende und rechtssichere Betreuung möglich ist. Unsere Kanzlei kann auf eigene Fachleute und auf ein großes Netzwerk von Fachleuten und Experten zurückgreifen.
Eine eigene Rechtsabteilung ist für gerade für kleine und mittelständische Unternehmen nicht finanzierbar. Viele Unternehmen schließen deshalb eine Firmen-Rechtsschutzversicherung ab, die allerdings nur im Streitfall leistet. Doch benötigen Unternehmen auch bereits vor einem möglichen Streitfall juristische Hilfe. Oft lassen sich Streitigkeiten durch geschickte juristische Beratung und Vertretung jedoch bereits abwenden, bevor tatsächlich ein Streitfall auftritt. Diese Vorgehensweise schützt nicht nur vor Fehlentscheidungen und vermeidbaren Prozesskosten, sondern schont auch Zeit, Ressourcen und bewahrt vor einem möglichen Reputationsverlust.
Mit der Rechtspauschale für Unternehmen nutzen Sie die Vorteile einer externen Rechtsabteilung – Ihre Rechtsberatung zum Pauschaltarif. Die Kanzlei Bialobrzeski bietet mit dieser Leistung eine kontinuierliche rechtliche Beratung und Sicherheit zum monatlichen Festpreis!
Selbstständige Steuerberater sowie Steuerberatungskanzleien beziehen häufig die besondere Fachkenntnis von Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski in ihre Arbeit ein. Die Anlässe für solche gemeinsamen Mandate sind unterschiedlich. Sie hängen meist mit steuerrechtlichen Sachverhalten zusammen. Gerät zum Beispiel ein Mandant ins Visier der Steuerfahndung, muss sich in der Regel sein Steuerberater mit verantworten. Dann ist fachanwaltlicher Rat dringend erforderlich.