Skip to main content

Umfassende
Rechtsberatung

Aus der Region und für
die Region Braunschweig

Ganzheitlicher Ansatz
in der Rechtsberatung

Wir verstehen Rechtsberatung als umfassende Aufgabe, die auch Ihre entschlossene Vertretung vor Gericht umfasst.
Den Ansatz, den unsere Kanzlei dabei vertritt, beschränkt sich nicht nur darauf, dass wir uns um das rechtliche Anliegen von Ratsuchenden und Mandanten kümmern. In erster Linie geht es bei der Rechtsberatung, so wie sie in unserer Kanzlei gelebt wird, vor allem um Menschen und deren Sorgen und Nöte. Mit ihrem rechtlichen Anliegen ist auch immer eine persönliche Geschichte verbunden.

Rechtsberatung Umfassend, Menschlich, Interdisziplinär


Ganzheitlicher Ansatz in der Rechtsberatung
Wir verstehen Rechtsberatung als umfassende Aufgabe. Den Ansatz, den unsere Kanzlei dabei vertritt, beschränkt sich nicht nur darauf, dass wir uns um das rechtliche Anliegen von Ratsuchenden und Mandanten kümmern.
Menschlichkeit im Fokus
Zu den obersten Grundsätzen des umfassenden Beratungskonzepts gehört es deshalb, dass wir Menschen zuhören. Mit viel Menschenkenntnis und Empathie entwickeln wir zusammen mit unseren Mandanten die beste Lösung, um das rechtliche Problem umfassend und zufriedenstellend zu lösen.
Präventive Konfliktlösung
Bevor wir einen Rechtsstreit beginnen und einen gerichtlichen Weg beschreiten, loten wir aus, ob nicht eine Vergleichslösung in Frage kommt. Dies spart in jedem Fall Geld, Nerven und vor allem Zeit und beugt unnötigen Auseinandersetzungen vor. Die rechtliche und fachliche Kompetenz ist bei der Rechtsberatung ebenso wichtig und oberstes Ziel unserer Kanzlei.
Fachliche Expertise und Erfahrung
Nur durch die einmalige Bündelung von drei Fachanwaltstiteln und der Erfahrung von mehr als 25 Jahren kann Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski seinen Mandanten und Ratsuchenden in Braunschweig, der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg und überregional einen juristischen Rat und umfassende Vertretung bieten.
Spezialisierung und Interdisziplinarität
Unsere Kanzlei hat sich den Rechtsgebieten des Steuerrechts, des Strafrechts und des Arbeitsrechts verschrieben. Diese Ausrichtung der Rechtsgebiete erlaubt es uns in vielen Fällen, eine interdisziplinäre Rechtsberatung anbieten zu können, die auf alle rechtlichen Anliegen, Fragen und Probleme eine Antwort findet. Wird Ihnen beispielsweise Steuerhinterziehung vorgeworfen, ist die Kenntnis von Steuerrecht, Steuerstrafrecht und betriebswirtschaftlichen Vorgängen für eine umfassende und kompetente Rechtsberatung unabdingbar. Außerdem können von dem Ausgang einer steuerstrafrechtlichen Ermittlung oder Anklage auch arbeitsrechtliche Konsequenzen und Maßnahmen abhängen, die wir mit unserer Ausrichtung immer im Blick haben.
Komfortable und umfassende Rechtsberatung
Dieser umfassende Beratungsansatz mit einer interdisziplinären Ausrichtung ist selten. Für Mandanten ist eine solche Rechtsberatung besonders komfortabel, da auf alle Bereiche und auftretenden Probleme fachlich kompetent und bestmöglich eingegangen werden kann.

Rechtsgebiete

Bei der Rechtsberatung ist unserer Kanzlei die Bündelung von Expertisen und umfassende Beratung wichtig. Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski hat seine drei Fachanwaltstitel deshalb auf die drei Rechtsgebiete des Steuerrechts, des Arbeitsrechts und des Strafrechts ausgerichtet. In der Praxis zeigt sich, dass die rechtlichen Anliegen unserer Mandanten und Ratsuchenden sich zwar oft vordergründig nur in einem der Rechtsgebiete abspielen. Doch es existieren nicht wenige Rechtsprobleme, die ohne eine umfassende Fachkenntnis aller drei Rechtsgebiete nicht umfassend gelöst werden können. Arbeitsrechtliche Probleme können leicht steuerrechtliche Fragestellungen betreffen. Strafrechtliche Ermittlungen können sich leicht auf das Arbeitsverhältnis auswirken.


Steuerrecht
Im Steuerrecht geht es um die Erhebung und Festsetzung von Steuern, die zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben erhoben werden. Das Steuerrecht ist ein weites und komplexes Rechtsgebiet, da nahezu jeder Mensch ständig mit Steuern in Berührung kommt. Sei es beim Einkaufen, Tanken, bei der Arbeit, bei Versicherungen, wenn man ein Auto hat oder sogar, wenn man sich einen Hund zulegt. Für Unternehmen gibt es je nach Rechtsform und Betätigungsfeld eigene Steuern und Abgaben. Dem Thema Steuern kann sich niemand entziehen.
Strafrecht
Das Strafrecht ermöglicht ein geordnetes Zusammenleben von Menschen. Der Staat droht mit strafrechtlichen Rechtsnormen eine bestimmte Strafe oder Sanktion für ein bestimmtes menschliches Verhalten an, welches nicht erwünscht ist. Dabei schützt das Strafrecht u.a. das Leben, die Gesundheit, Selbstbestimmung und Würde von Menschen sowie das Eigentum vor unerlaubter und unerwünschter Einwirkung von Fremden. Mit dem Strafrecht ist auch verbunden, dass gegen Strafgesetze verstoßen wird. Dieses unerwünschte und in den Strafgesetzten verbotene Verhalten muss letztlich durch den Staat sanktioniert werden, um das unerwünschte Verhalten zu korrigieren. Freiheitsentziehende Strafen gehören zu den schwersten Eingriffen in die Freiheit, die der Staat durchsetzen kann. Aus diesem Grund bezeichnet man das Strafrecht oft als das schärfste Schwert des Staates.
Arbeitsrecht
Mit dem Arbeitsrecht kommt jeder Mensch in Berührung, der erwerbstätig ist und arbeitet. Bereits mit der Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch den Arbeitsvertrag befindet man sich im Arbeitsrecht. Dabei fängt das Rechtsgebiet schon bei Vertragsverhandlungen an, geht über die Weisungen und das Verhalten während des Arbeitsverhältnisses und endet mit der Kündigung. Das Arbeitsrecht soll vor, während und nach dem Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer vor Willkür, Benachteiligung und Diskriminierung schützen. Zu diesem Rechtskreis gehört auch das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und der Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Die Rechte des Betriebsrates und sonstiger Vertretungen von Mitarbeitern ist ein hohes und schützenswertes Gut. Aus diesem Grund sollen die Interessensvertretungen der Arbeitnehmer das Wohl der Arbeitnehmer im Auge haben und eine Mitbestimmung ermöglichen.

Was ist Rechtsberatung?

Bei der Frage was Rechtsberatung eigentlich ist, muss man zwischen Rechtsberatung und Rechtsvertretung unterscheiden. Bei der Rechtsberatung geht es in erster Linie darum, dass Ratsuchende ein rechtliches Anliegen haben und sich bei einem Rechtskundigen über die Rechtslage oder die rechtliche Situation informieren. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sind zu einer Rechtsberatung, die nicht nur im Freundes- oder Familienkreis stattfindet, nur Rechtsanwälte, Patentanwälte, Rechtsbeistände und Steuerberater befugt.

Dieser Personenkreis darf nach bestimmten Vergütungsregeln (etwa das Rechtsanwaltsverfügungsgesetz – RVG – oder die Steuerberatungsvergütungsverordnung – StBVV) für eine solche Beratung – je nach Aufwand oder Streitwert – ein bestimmtes Honorar verlangen. Auch Verbraucherzentralen, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände und Universitäten (z.B. im Rahmen von sog. Law Clinics) dürfen im begrenzten Maße eine rechtliche Beratung anbieten.

Solche Beratungen sind aber nicht mit der Rechtsberatung durch einen versierten und erfahrenen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt vergleichbar.

Bei der Rechtsvertretung geht es um die Vertretung eines Mandanten und seiner Angelegenheit vor Gericht oder vor einer Verwaltungsbehörde. Die Rechtsvertretung kann auch außergerichtlich geschehen, wenn man z.B. versucht, einen Vergleich mit der gegnerischen Partei zu schließen.

Eine Rechtsberatung kann dann sinnvoll sein, wenn man als Privatperson oder juristische Person – also etwa ein Unternehmen, Verband oder Verein – ein rechtliches Anliegen hat, selbst klagen möchte oder verklagt werden soll. Mit der juristischen Kompetenz und Verhandlungsgeschick eines Rechtsanwalts kann durch eine umfassende Rechtsberatung manch rechtliches Anliegen durch Vergleichslösungen auch ohne gerichtliche Klage zu einem erfolgreichen Ende gebracht werden.

Rechtspauschale

Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bieten wir als besonderes Angebot unsere Rechtspauschale. Da gerade für solche Unternehmen eine eigene Rechtsabteilung nicht finanziell tragbar oder realisierbar ist, wird allzu häufig auf sogenannte Firmen-Rechtsschutzversicherung bzw. einen betrieblichen Rechtsschutz gesetzt.

Diese Versicherungen decken aber nur dann die Kosten für eine Vertretung, wenn bereits ein Streitfall rechtshängig, d.h. wenn bereits Klage eingereicht wurde. Soweit muss und sollte es aber in vielen Fällen gar nicht kommen.

Gute Lösungen, die für beide Streitparteien einen Kompromiss darstellen, können auch im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung sinnvoll sein. Deshalb benötigen Unternehmen auch im Vorfeld von Gerichtsprozessen juristische Hilfe und Sachverstand.

Mit der Rechtspauschale bietet die Kanzlei Bialobrzeski kleinen und mittleren Unternehmen eine externe Rechtsabteilung, die solche Vergleichslösungen erarbeiten kann und eine umfassende juristische Rechtsberatung bietet.

Dies bewahrt Unternehmen vor Fehlentscheidungen und vermeidbaren Prozesskosten. Damit schont man außerdem Arbeitszeit, Ressourcen und es bewahrt vor einem möglichen Reputationsverlust.

Betriebsferien

Im Zeitraum vom 23.12.2024 bis zum 01.01.2025 bleibt unsere Kanzlei geschlossen. Wir sind ab dem 02.02.2025 wieder für Sie erreichbar.

Durch Klick auf "Einverstanden" werden alle Cookies und Dienste aktiviert, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind. Weitere Cookies und Dienste werden genutzt, um externe Inhalte anzeigen und die Zugriffe auf unsere Website analysieren zu können. Um keine Einwilligung zu erteilen oder die Nutzung von Cookies zu personalisieren, nutzen Sie die "Datenschutzeinstellungen".