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Steuer­strafrecht

Steuer­strafrecht

Im Bereich des Steuerstrafrechts ist frühzeitige fachkundige Unterstützung entscheidend. Markus Bialobrzeski, Fachanwalt für Steuer- und Strafrecht in Braunschweig, bietet umfassende Beratung und Vertretung für Unternehmer und Privatpersonen.

Mit seiner Erfahrung in zahlreichen Strafverfahren und strafbefreienden Selbstanzeigen hilft er, Steuerdelikte professionell und diskret zu bewältigen. Von der präventiven Strategie bis zur Verteidigung bei Ermittlungen steht sein Kanzleiteam bereit, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen und die Rechte der Mandanten zu schützen.

Unterstützung bei Steuerstrafverfahren

Den besten Schutz gegen Strafverfahren im Steuerrecht bietet die rechtzeitige Einbindung einer darauf spezialisierten Kanzlei, wie sie Markus Bialobrzeski in Braunschweig führt. Ist es für präventive Maßnahmen zu spät, steht Markus Bialobrzeski als erfahrener Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht seinen Mandanten zur Seite. Zahlreiche Strafverfahren und strafbefreiende Selbstanzeigen wurden bereits erfolgreich von ihm begleitet.

Die Kanzlei Bialobrzeski berät und vertritt sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen in allen Fragen rund um Steuerdelikte und Wirtschaftskriminalität. Das Kanzleiteam um Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski unterstützt seine Mandanten professionell und diskret – von der vorbeugenden Strategie bis zur Vertretung in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren.

Tätigkeitsschwerpunkte im Steuerstrafrecht

  • Verteidigung im Steuerstrafverfahren
  • strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerverkürzung
  • Verteidigung gegenüber Ermittlungen der Steuerfahndung
  • Hilfe bei Denunziation und anonymen Anzeigen Dritter
  • Aussageverweigerungsrecht, Rechte als Zeuge, Recht auf einen Verteidiger
  • Bankengeheimnis/Daten-CD’s, z. B. aus Luxemburg, Österreich, Schweiz, Liechtenstein
  • Klärung von Problemen nach Steuerschätzung und Betriebsprüfung
  • Rechtsberatung und Vertretung für Steuerberater und Strafverteidiger

Verhaltensempfehlungen

Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski empfiehlt Beschuldigten:

Auch wenn es brenzlig wird, unbedingt Ruhe bewahren und souverän bleiben. Jeder hat Rechte, insbesondere das Recht auf Hinzuziehung eines Anwalts.

Eine Übersicht von Verhaltensregeln für Notfälle, wie beispielsweise Hausdurchsuchung, ist nachfolgend zu finden.

Verhaltensregeln Hausdurchsuchung

Verhaltensregeln Haftbefehl

Notfall-Nummer:

Sie können uns auch über die folgende Rufnummer in allen anderen strafrechtlichen Angelegenheiten kontaktieren:

0531 480 312 80

Dieses Recht steht Ihnen in jedem Fall zu. Fordern Sie das Recht höflich, aber bestimmt ein!

Betriebsferien

Im Zeitraum vom 23.12.2024 bis zum 01.01.2025 bleibt unsere Kanzlei geschlossen. Wir sind ab dem 02.02.2025 wieder für Sie erreichbar.

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