Umfassende
Rechts­beratung
in der Region Braunschweig

Wir verstehen Rechtsberatung als umfassende Aufgabe. Den Ansatz, den unsere Kanzlei dabei vertritt, beschränkt sich nicht nur darauf, dass wir uns um das rechtliche Anliegen von Ratsuchenden und Mandanten kümmern.

In erster Linie geht es bei der Rechtsberatung, so wie sie in unserer Kanzlei gelebt wird, vor allem um Menschen und deren Sorgen und Nöte.

Mit ihrem rechtlichen Anliegen ist auch immer eine persönliche Geschichte verbunden. Zu den obersten Grundsätzen des umfassenden Beratungskonzepts gehört es deshalb, dass wir Menschen zuhören. Mit viel Menschenkenntnis und Empathie entwickeln wir zusammen mit unseren Mandanten die beste Lösung um das rechtliche Problem umfassend und zufriedenstellend zu lösen.

Bevor wir einen Rechtsstreit beginnen und einen gerichtlichen Weg beschreiten, loten wir aus, ob nicht eine Vergleichslösung in Frage kommt. Dies spart in jedem Fall Geld, Nerven und vor allem Zeit und beugt unnötigen Auseinandersetzungen vor. Die rechtliche und fachliche Kompetenz ist bei der Rechtsberatung ebenso wichtig und oberstes Ziel unserer Kanzlei.

Nur durch die einmalige Bündelung von drei Fachanwaltstiteln und der Erfahrung von mehr als 25 Jahren kann

Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski seinen Mandanten und Ratsuchenden in Braunschweig, der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg und überregional einen juristischen Rat und umfassende Vertretung bieten.

Unsere Kanzlei hat sich den Rechtsgebieten des Steuerrechts, des Strafrechts und des Arbeitsrechts verschrieben. Diese Ausrichtung der Rechtsgebiete erlaubt es uns in vielen Fällen, eine interdisziplinäre Rechtsberatung anbieten zu können, die auf alle rechtlichen Anliegen, Fragen und Probleme eine Antwort findet. Wird Ihnen beispielweise Steuerhinterziehung vorgeworfen, ist die Kenntnis von Steuerrecht, Steuerstrafrecht und betriebswirtschaftlichen Vorgängen für eine umfassende und kompetente Rechtsberatung unabdingbar. Außerdem können von dem Ausgang einer steuerstrafrechtlichen Ermittlung oder Anklage auch arbeitsrechtliche Konsequenzen und Maßnahmen abhängen, die wir mit unserer Ausrichtung immer im Blick haben.

Dieser umfassende Beratungsansatz mit einer interdisziplinären Ausrichtung ist selten. Für Mandaten ist eine solche Rechtsberatung besonders komfortabel, da auf alle Bereiche und auftretenden Probleme fachlich kompetent und bestmöglich eingegangen werden kann.

Rechtsgebiete

Bei der Rechtsberatung ist unserer Kanzlei die Bündelung von Expertisen und umfassende Beratung wichtig. Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski hat seine drei Fachanwaltstitel deshalb auf die drei Rechtsgebiete des Steuerrechts, des Arbeitsrechts und des Strafrechts ausgerichtet. In der Praxis zeigt sich, dass die rechtlichen Anliegen unserer Mandanten und Ratsuchenden sich zwar oft vordergründig nur in einem der Rechtsgebiete abspielen. Doch es existieren nicht wenige Rechtsprobleme, die ohne eine umfassende Fachkenntnis aller drei Rechtsgebiete nicht umfassend gelöst werden können. Arbeitsrechtliche Probleme können leicht steuerrechtliche Fragestellungen betreffen. Strafrechtliche Ermittlungen können sich leicht auf das Arbeitsverhältnis auswirken.

Zur Übersicht der Rechtsgebiete:

  • Im Steuerrecht geht es um die Erhebung und Festsetzung von Steuern, die zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben erhoben werden. Das Steuerrecht ist ein weites und komplexes Rechtsgebiet, da nahezu jeder Mensch ständig mit Steuern in Berührung kommt. Sei es beim Einkaufen, Tanken, bei der Arbeit, bei Versicherungen, wenn man ein Auto hat oder sogar, wenn man sich einen Hund zulegt. Für Unternehmen gibt es je nach Rechtsform und Betätigungsfeld eigene Steuern und Abgaben. Dem Thema Steuern kann sich niemand entziehen.

 

  • Das Strafrecht ermöglicht ein geordnetes Zusammenleben von Menschen. Der Staat droht mit strafrechtlichen Rechtsnormen eine bestimmte Strafe oder Sanktion für ein bestimmtes menschliches Verhalten an, welches nicht erwünscht ist. Dabei schützt das Strafrecht u.a. das Leben, die Gesundheit, Selbstbestimmung und Würde von Menschen sowie das Eigentum vor unerlaubter und unerwünschter Einwirkung von Fremden. Mit dem Strafrecht ist auch verbunden, dass gegen Strafgesetze verstoßen wird. Dieses unerwünschte und in den Strafgesetzten verbotene Verhalten muss letztlich durch den Staat sanktioniert werden, um das unerwünschte Verhalten zu korrigieren. Freiheitsentziehende Strafen gehören zu den schwersten Eingriffen in die Freiheit, die der Staat durchsetzen kann. Aus diesem Grund bezeichnet man das Strafrecht oft als das schärfste Schwert des Staates.

 

  • Mit dem Arbeitsrecht kommt jeder Mensch in Berührung, der erwerbstätig ist und arbeitet. Bereits mit der Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch den Arbeitsvertrag befindet man sich im Arbeitsrecht. Dabei fängt das Rechtsgebiet schon bei Vertragsverhandlungen an, geht über die Weisungen und das Verhalten während des Arbeitsverhältnisses und endet mit der Kündigung. Das Arbeitsrecht soll vor, während und nach dem Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer vor Willkür, Benachteiligung und Diskriminierung schützen. Zu diesem Rechtskreis gehört auch das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und der Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Die Rechte des Betriebsrates und sonstiger Vertretungen von Mitarbeitern ist ein hohes und schützenswertes Gut. Aus diesem Grund sollen die Interessensvertretungen der Arbeitnehmer das Wohl der Arbeitnehmer im Auge haben und eine Mitbestimmung ermöglichen.

Was ist Rechtsberatung?

Bei der Frage was Rechtsberatung eigentlich ist, muss man zwischen Rechtsberatung und Rechtsvertretung unterscheiden. Bei der Rechtsberatung geht es in erster Linie darum, dass Ratsuchende ein rechtliches Anliegen haben und sich bei einem Rechtskundigen über die Rechtslage oder die rechtliche Situation informieren. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sind zu einer Rechtsberatung, die nicht nur im Freundes- oder Familienkreis stattfindet, nur Rechtsanwälte, Patentanwälte, Rechtsbeistände und Steuerberater befugt.

Dieser Personenkreis darf nach bestimmten Vergütungsregeln (etwa das Rechtsanwaltsverfügungsgesetz – RVG – oder die Steuerberatungsvergütungsverordnung – StBVV) für eine solche Beratung – je nach Aufwand oder Streitwert – ein bestimmtes Honorar verlangen. Auch Verbraucherzentralen, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände und Universitäten (z.B. im Rahmen von sog. Law Clinics) dürfen im begrenzten Maße eine rechtliche Beratung anbieten.

Solche Beratungen sind aber nicht mit der Rechtsberatung durch einen versierten und erfahrenen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt vergleichbar.

Bei der Rechtsvertretung geht es um die Vertretung eines Mandanten und seiner Angelegenheit vor Gericht oder vor einer Verwaltungsbehörde. Die Rechtsvertretung kann auch außergerichtlich geschehen, wenn man z.B. versucht, einen Vergleich mit der gegnerischen Partei zu schließen.

Eine Rechtsberatung kann dann sinnvoll sein, wenn man als Privatperson oder juristische Person – also etwa ein Unternehmen, Verband oder Verein – ein rechtliches Anliegen hat, selbst klagen möchte oder verklagt werden soll. Mit der juristischen Kompetenz und Verhandlungsgeschick eines Rechtsanwalts kann durch eine umfassende Rechtsberatung manch rechtliches Anliegen durch Vergleichslösungen auch ohne gerichtliche Klage zu einem erfolgreichen Ende gebracht werden.

Rechtspauschale

Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bieten wir als besonderes Angebot unsere Rechtspauschale. Da gerade für solche Unternehmen eine eigene Rechtsabteilung nicht finanziell tragbar oder realisierbar ist, wird allzu häufig auf sogenannte Firmen-Rechtsschutzversicherung bzw. einen betrieblichen Rechtsschutz gesetzt.

Diese Versicherungen decken aber nur dann die Kosten für eine Vertretung, wenn bereits ein Streitfall rechtshängig, d.h. wenn bereits Klage eingereicht wurde. Soweit muss und sollte es aber in vielen Fällen gar nicht kommen.

Gute Lösungen, die für beide Streitparteien einen Kompromiss darstellen, können auch im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung sinnvoll sein. Deshalb benötigen Unternehmen auch im Vorfeld von Gerichtsprozessen juristische Hilfe und Sachverstand.

Mit der Rechtspauschale bietet die Kanzlei Bialobrzeski kleinen und mittleren Unternehmen eine externe Rechtsabteilung, die solche Vergleichslösungen erarbeiten kann und eine umfassende juristische Rechtsberatung bietet.

Dies bewahrt Unternehmen vor Fehlentscheidungen und vermeidbaren Prozesskosten. Damit schont man außerdem Arbeitszeit, Ressourcen und es bewahrt vor einem möglichen Reputationsverlust.

 

Rechtsberatung und weitere Leistungen der Kanzlei

Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski und sein Team verstehen die Rechtsberatung aber nicht als isolierte Beratung bei rechtlichen Anliegen seiner Mandanten und ratsuchenden Menschen und Unternehmen.

Rechtsberatung wird in unserer Kanzlei in ein größeres und umfassendes Beratungskonzept eingebettet, welches neben den drei Rechtsgebieten in denen Fachanwaltstitel bestehen – Arbeitsrecht, Steuerrecht und Strafrecht – weitere Arbeits- und Beratungsfelder bietet.

Im Zusammenspiel mit der Rechtsberatung bietet Bialobrzeski Rechtsanwälte weitere Lösungen:

  • Zu den klassischen Aufgaben eines Rechtsanwalts und Fachanwalts gehört neben der Rechtsberatung auch die Vertretung von natürlichen Personen, Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Unternehmen und sonstigen juristischen Personen vor Gericht. Eine umfassende und kompetente Vertretung vor Gericht stellt die Waffengleichheit zur gegnerischen Partei her, die zumeist auch anwaltlich vertreten ist.
 
  • Dies wird gerade in strafrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Prozessen deutlich, da Angeklagte mit der Staatsanwaltschaft eine Anklagebehörde als Gegner vorfinden, die mit ausgebildeten Juristen besetzt ist. Um eine Art Waffengleichheit zwischen den konkurrierenden Parteien (Angeklagter und Staatsanwaltschaft) herzustellen, ist daher ein eigener Fachmann notwendig. Durch einen Rechtsanwalt und Kenner der Materie Strafrecht/Steuerstrafrecht kann auf dem Gebiet des juristischen Sachverstands und der Kenntnisse um den Strafprozess dieser „Gleichstand“ hergestellt werden. Ein Angeklagter, der meist keine Kenntnisse über die Rechtsbehelfe und Möglichkeiten in einem Strafprozess hat, ist damit vor Gericht überfordert und schlussendlich auch verloren.
 
  • Ähnliches gilt hinsichtlich der Beratung und Vertretung im Bereich des Steuerrechts. Auch hier finden Personen, die Ziel der Feststellungen und Ermittlungen von Finanzbehörden und der Steuerfahndung sind, Fachbehörden vor. Die Finanzbehörden sind mit einer Vielzahl von Beamten besetzt, die sich mit der Materie des Steuerrechts tagtäglich beschäftigen. Damit steht beschuldigten Personen oft ein starkes Übermaß an steuerlichem Sachverstand entgegen. Hinzukommt, dass das Steuerrecht eine sehr komplexe Rechtsmaterie ist, die rein von der Anzahl der Rechtsnormen bereits unübersichtlich groß ist. Da das Steuerrecht in jedem Fall auch Bereiche wie die Steuerberatung berührt, sind spezielle Kenntnisse der betriebswirtschaftlichen Abläufe und rechtlichen Voraussetzungen zwingend erforderlich, um sachorientiert und mit Fachkompetenz eine umfassende Beratung und Vertretung anbieten zu können.

Das Beratungskonzept der Kanzlei Bialobrzeski umfasst auch das Thema Steuerberatung. Die Einhaltung steuerrechtlicher Vorgaben in der Buchführung, Buchhaltung oder bei der Erstellung von Jahresabschlüssen sind nur einige Vorgaben, die das Steuerrecht bereits vor der Erhebung und Feststellung von Steuerlasten bereithält. Gerade das Abführen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteilen der Gehaltsabrechnungen von Arbeitnehmern an das Finanzamt und die Sozialversicherung birgt bereits hinsichtlich der Lohnbuchhaltung einige steuerrechtliche Stolperfallen.

Je nach Unternehmensform und Betätigungsfeld sind Unternehmen, Selbstständige oder Gewerbetreibende zur Abgabe unterschiedlicher Steuererklärungen oder Abrechnungen verpflichtet und es fallen unterschiedliche Arten von Steuern an (Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer). Mit der von uns angebotenen Steuerberatung ergänzen wir die Bereiche der (steuerrechtlichen) Rechtsberatung und Rechtsvertretung. Außerdem sind wir davon überzeugt, dass eine gute Vertretung in Steuerstrafsachen auch vertiefte Kenntnisse und Expertise von Fachleuten im Bereich der Steuerberatung voraussetzt.

  • Das Steuerstrafrecht und das Wirtschaftsstrafrecht sind besondere Bereiche des Strafrechts, die fundierte Kenntnisse über das Rechtsgebiet hinaus benötigen. Der Ansatz der Kanzlei Bialobrzeski ist, die Rechtsberatung und Rechtsvertretung zu kombinieren. So bündeln wir rechtliche Expertise aus dem Steuerrecht mit der Expertise aus der Steuerberatung. Um auch in einem strafrechtlichen Verfahren für unsere Mandanten das beste Ergebnis erzielen zu können, setzen wir auch auf die Expertise im Strafrecht und die Erfahrung aus der Strafverteidigung.
 
  • Werden Sie z.B. der Steuerhinterziehung beschuldigt, zieht dies zwei Verfahren mit sich: bei der strafrechtlichen Aufarbeitung geht es darum, sich den strafrechtlichen Konsequenzen der Steuerhinterziehung zu stellen. Bei der steuerrechtlichen Aufarbeitung wird festgelegt, wie hoch die Summe der hinterzogenen Steuern ist. Diese ersparten (und damit hinterzogenen) Steuern muss der Beschuldigte nachzahlen.
 
  • Während ein Strafverteidiger zwar die strafrechtlichen Konsequenzen in einem Steuerstrafverfahren möglicherweise übernehmen kann, so ist dieser meistens kein Experte auf dem Gebiet der Steuerfestsetzung und des Steuerverfahrens. Kann z.B. der Steuerschaden nicht genau beziffert werden oder ist der Aufwand hierfür zu groß, lässt sich mit Hilfe eines Fachanwalts für Steuerrecht mittels der sogenannten „tatsächlichen Verständigung“ mit den Finanzbehörden hinsichtlich des Steuerschadens eine „gütliche“ Einigung treffen. Dies bewahrt allerdings nicht vor den sonstigen Rechtsfolgen wie einer Strafe in einem Strafprozess.
 
  • Kann man allerdings in solchen Fällen Steuerrecht, Steuerstrafrecht, eine Strafverteidigung und die Expertise aus dem Bereich der Steuerberatung einsetzen, um das steuerrechtliche Anliegen ganzheitlich betrachten und vertreten zu können, hat dies für unserer Mandanten ausschließlich Vorteile. In jedem Fall ist eine solche umfassende Rechtsberatung und Rechtsvertretung für Betroffene umfassend und komfortabel.

Von unserem umfassenden Beratungskonzept profitieren auch andere Experten. So beziehen selbstständige Steuerberater und Steuerberatungskanzleien die besondere Fachkenntnis von Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski in ihre Arbeit ein. Der Anlass für solche gemeinsamen Mandate kann bereits in der Einleitung einer steuerstrafrechtlichen Ermittlung gegen einen Mandanten liegen.

Wirft die Finanzverwaltung dem Mandanten Steuerhinterziehung vor, muss sich meistens auch der Steuerberater mit verantworten. Durch unsere Spezialisierung und Erfahrung übernehmen wir in solchen Fällen zum Wohle der Beteiligten unverzüglich die Steuerung solcher Verfahren.