Wir verstehen Rechtsberatung als umfassende Aufgabe. Den Ansatz, den unsere Kanzlei dabei vertritt, beschränkt sich nicht nur darauf, dass wir uns um das rechtliche Anliegen von Ratsuchenden und Mandanten kümmern.
In erster Linie geht es bei der Rechtsberatung, so wie sie in unserer Kanzlei gelebt wird, vor allem um Menschen und deren Sorgen und Nöte.
Mit ihrem rechtlichen Anliegen ist auch immer eine persönliche Geschichte verbunden. Zu den obersten Grundsätzen des umfassenden Beratungskonzepts gehört es deshalb, dass wir Menschen zuhören. Mit viel Menschenkenntnis und Empathie entwickeln wir zusammen mit unseren Mandanten die beste Lösung um das rechtliche Problem umfassend und zufriedenstellend zu lösen.
Bevor wir einen Rechtsstreit beginnen und einen gerichtlichen Weg beschreiten, loten wir aus, ob nicht eine Vergleichslösung in Frage kommt. Dies spart in jedem Fall Geld, Nerven und vor allem Zeit und beugt unnötigen Auseinandersetzungen vor. Die rechtliche und fachliche Kompetenz ist bei der Rechtsberatung ebenso wichtig und oberstes Ziel unserer Kanzlei.
Nur durch die einmalige Bündelung von drei Fachanwaltstiteln und der Erfahrung von mehr als 25 Jahren kann
Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski seinen Mandanten und Ratsuchenden in Braunschweig, der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg und überregional einen juristischen Rat und umfassende Vertretung bieten.
Unsere Kanzlei hat sich den Rechtsgebieten des Steuerrechts, des Strafrechts und des Arbeitsrechts verschrieben. Diese Ausrichtung der Rechtsgebiete erlaubt es uns in vielen Fällen, eine interdisziplinäre Rechtsberatung anbieten zu können, die auf alle rechtlichen Anliegen, Fragen und Probleme eine Antwort findet. Wird Ihnen beispielweise Steuerhinterziehung vorgeworfen, ist die Kenntnis von Steuerrecht, Steuerstrafrecht und betriebswirtschaftlichen Vorgängen für eine umfassende und kompetente Rechtsberatung unabdingbar. Außerdem können von dem Ausgang einer steuerstrafrechtlichen Ermittlung oder Anklage auch arbeitsrechtliche Konsequenzen und Maßnahmen abhängen, die wir mit unserer Ausrichtung immer im Blick haben.
Dieser umfassende Beratungsansatz mit einer interdisziplinären Ausrichtung ist selten. Für Mandaten ist eine solche Rechtsberatung besonders komfortabel, da auf alle Bereiche und auftretenden Probleme fachlich kompetent und bestmöglich eingegangen werden kann.
Bei der Rechtsberatung ist unserer Kanzlei die Bündelung von Expertisen und umfassende Beratung wichtig. Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski hat seine drei Fachanwaltstitel deshalb auf die drei Rechtsgebiete des Steuerrechts, des Arbeitsrechts und des Strafrechts ausgerichtet. In der Praxis zeigt sich, dass die rechtlichen Anliegen unserer Mandanten und Ratsuchenden sich zwar oft vordergründig nur in einem der Rechtsgebiete abspielen. Doch es existieren nicht wenige Rechtsprobleme, die ohne eine umfassende Fachkenntnis aller drei Rechtsgebiete nicht umfassend gelöst werden können. Arbeitsrechtliche Probleme können leicht steuerrechtliche Fragestellungen betreffen. Strafrechtliche Ermittlungen können sich leicht auf das Arbeitsverhältnis auswirken.
Zur Übersicht der Rechtsgebiete:
Bei der Frage was Rechtsberatung eigentlich ist, muss man zwischen Rechtsberatung und Rechtsvertretung unterscheiden. Bei der Rechtsberatung geht es in erster Linie darum, dass Ratsuchende ein rechtliches Anliegen haben und sich bei einem Rechtskundigen über die Rechtslage oder die rechtliche Situation informieren. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sind zu einer Rechtsberatung, die nicht nur im Freundes- oder Familienkreis stattfindet, nur Rechtsanwälte, Patentanwälte, Rechtsbeistände und Steuerberater befugt.
Dieser Personenkreis darf nach bestimmten Vergütungsregeln (etwa das Rechtsanwaltsverfügungsgesetz – RVG – oder die Steuerberatungsvergütungsverordnung – StBVV) für eine solche Beratung – je nach Aufwand oder Streitwert – ein bestimmtes Honorar verlangen. Auch Verbraucherzentralen, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände und Universitäten (z.B. im Rahmen von sog. Law Clinics) dürfen im begrenzten Maße eine rechtliche Beratung anbieten.
Solche Beratungen sind aber nicht mit der Rechtsberatung durch einen versierten und erfahrenen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt vergleichbar.
Bei der Rechtsvertretung geht es um die Vertretung eines Mandanten und seiner Angelegenheit vor Gericht oder vor einer Verwaltungsbehörde. Die Rechtsvertretung kann auch außergerichtlich geschehen, wenn man z.B. versucht, einen Vergleich mit der gegnerischen Partei zu schließen.
Eine Rechtsberatung kann dann sinnvoll sein, wenn man als Privatperson oder juristische Person – also etwa ein Unternehmen, Verband oder Verein – ein rechtliches Anliegen hat, selbst klagen möchte oder verklagt werden soll. Mit der juristischen Kompetenz und Verhandlungsgeschick eines Rechtsanwalts kann durch eine umfassende Rechtsberatung manch rechtliches Anliegen durch Vergleichslösungen auch ohne gerichtliche Klage zu einem erfolgreichen Ende gebracht werden.
Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bieten wir als besonderes Angebot unsere Rechtspauschale. Da gerade für solche Unternehmen eine eigene Rechtsabteilung nicht finanziell tragbar oder realisierbar ist, wird allzu häufig auf sogenannte Firmen-Rechtsschutzversicherung bzw. einen betrieblichen Rechtsschutz gesetzt.
Diese Versicherungen decken aber nur dann die Kosten für eine Vertretung, wenn bereits ein Streitfall rechtshängig, d.h. wenn bereits Klage eingereicht wurde. Soweit muss und sollte es aber in vielen Fällen gar nicht kommen.
Gute Lösungen, die für beide Streitparteien einen Kompromiss darstellen, können auch im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung sinnvoll sein. Deshalb benötigen Unternehmen auch im Vorfeld von Gerichtsprozessen juristische Hilfe und Sachverstand.
Mit der Rechtspauschale bietet die Kanzlei Bialobrzeski kleinen und mittleren Unternehmen eine externe Rechtsabteilung, die solche Vergleichslösungen erarbeiten kann und eine umfassende juristische Rechtsberatung bietet.
Dies bewahrt Unternehmen vor Fehlentscheidungen und vermeidbaren Prozesskosten. Damit schont man außerdem Arbeitszeit, Ressourcen und es bewahrt vor einem möglichen Reputationsverlust.
Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski und sein Team verstehen die Rechtsberatung aber nicht als isolierte Beratung bei rechtlichen Anliegen seiner Mandanten und ratsuchenden Menschen und Unternehmen.
Rechtsberatung wird in unserer Kanzlei in ein größeres und umfassendes Beratungskonzept eingebettet, welches neben den drei Rechtsgebieten in denen Fachanwaltstitel bestehen – Arbeitsrecht, Steuerrecht und Strafrecht – weitere Arbeits- und Beratungsfelder bietet.
Im Zusammenspiel mit der Rechtsberatung bietet Bialobrzeski Rechtsanwälte weitere Lösungen:
Das Beratungskonzept der Kanzlei Bialobrzeski umfasst auch das Thema Steuerberatung. Die Einhaltung steuerrechtlicher Vorgaben in der Buchführung, Buchhaltung oder bei der Erstellung von Jahresabschlüssen sind nur einige Vorgaben, die das Steuerrecht bereits vor der Erhebung und Feststellung von Steuerlasten bereithält. Gerade das Abführen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteilen der Gehaltsabrechnungen von Arbeitnehmern an das Finanzamt und die Sozialversicherung birgt bereits hinsichtlich der Lohnbuchhaltung einige steuerrechtliche Stolperfallen.
Je nach Unternehmensform und Betätigungsfeld sind Unternehmen, Selbstständige oder Gewerbetreibende zur Abgabe unterschiedlicher Steuererklärungen oder Abrechnungen verpflichtet und es fallen unterschiedliche Arten von Steuern an (Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer). Mit der von uns angebotenen Steuerberatung ergänzen wir die Bereiche der (steuerrechtlichen) Rechtsberatung und Rechtsvertretung. Außerdem sind wir davon überzeugt, dass eine gute Vertretung in Steuerstrafsachen auch vertiefte Kenntnisse und Expertise von Fachleuten im Bereich der Steuerberatung voraussetzt.
Von unserem umfassenden Beratungskonzept profitieren auch andere Experten. So beziehen selbstständige Steuerberater und Steuerberatungskanzleien die besondere Fachkenntnis von Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski in ihre Arbeit ein. Der Anlass für solche gemeinsamen Mandate kann bereits in der Einleitung einer steuerstrafrechtlichen Ermittlung gegen einen Mandanten liegen.
Wirft die Finanzverwaltung dem Mandanten Steuerhinterziehung vor, muss sich meistens auch der Steuerberater mit verantworten. Durch unsere Spezialisierung und Erfahrung übernehmen wir in solchen Fällen zum Wohle der Beteiligten unverzüglich die Steuerung solcher Verfahren.