Berater für Berater

Berater für Steuerberater und Strafverteidiger

Beratung für Steuerberater

Seit vielen Jahren beziehen selbstständige Steuerberater sowie Steuerberatungskanzleien die besondere Fachkenntnis von Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski in ihre Arbeit ein. Die Anlässe für solche gemeinsamen Mandate sind unterschiedlich. Sie hängen meist mit steuerrechtlichen Sachverhalten zusammen. Gerät zum Beispiel ein Mandant ins Visier der Steuerfahndung, muss sich in der Regel sein Steuerberater mit verantworten. Dann ist fachanwaltlicher Rat dringend erforderlich.

Die steuer- und strafrechtliche Spezialisierung und weitreichende Erfahrung der Kanzlei Bialobrzeski gewährleistet die unverzügliche Übernahme der Kontrolle in solchen Verfahren. Steuerberater und Rechtsanwalt erarbeiten dann als Team eine zielführende Strategie.

Zur interdisziplinären Praxis der Kanzlei Bialobrzeski gehören weiterhin steuerliche Präventiv-Strategien für die Mandanten. Eine vertrauensvolle, diskrete Kooperation mit deren Steuerberatern sowie absoluter Mandatsschutz sind dabei selbstverständlich garantiert.

Beratung für Strafverteidiger

Auch Einzelanwälte und Rechtsanwaltskanzleien profitieren vom kollegialen Angebot „Berater für Berater“. Gerät zum Beispiel ein Anwaltskollege bei der Verteidigung seines Mandanten selbst in den Fokus von Ermittlungen, steht Rechtsanwalt Bialobrzeski mit Rat und Tat auf des Kollegen Seite.

Für ein persönliches Beratungsgespräch steht Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski gern zur Verfügung.