Die Besteuerung von Abfindungen – Wie man Steuern sparen kann
Werden Arbeitnehmer gekündigt oder schließen einen Auflösungsvertrag, dann kann durch eine gute Verhandlung oder durch einen geschickten gerichtlichen Vergleich dem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung zukommen. Diese Abfindung ist zumeist von der Länge der Betriebszugehörigkeit, dem letzten Monatsgehalt und dem Lebensalter abhängig. Gerade bei langer Betriebszugehörigkeit kann eine Abfindung eine hohe 5- oder 6-stellige Summe ausmachen. In diesem Beitrag erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht Markus Bialobrzeski wie Arbeitnehmer bei Abfindungen Steuern sparen können.
Hohe Einkünfte bedeuten auch hohe Steuerlast – die Steuerprogression
Bekommen Arbeitnehmer eine Abfindung, so ist diese grundsätzlich als Einkunft steuerrechtlich zu werten. Auf die Abfindung müssen zumeist keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden (etwas Anderes gilt nur für freiwillig Versicherte in der Krankenversicherung). Bei der Einkommenssteuer gibt es allerdings die sog. Steuerprogression. Vereinfacht bedeutet dies, dass mit steigenden Einkommen auch der Steuersatz ansteigt – geringes Einkommen, geringer Steuersatz; hohes Einkommen, hoher Steuersatz. Wird nun eine Abfindung gezahlt, erhöht dies schlagartig die Einkünfte und damit auch den Steuersatz.
Steuern sparen mit der Fünftelregelung!
Um diesen Effekt zu vermindern, können Arbeitnehmer die sog. Fünftelregelung nutzen. Diese Regelung teilt die sog. außerordentlichen Einkünfte, wie z.B. eine Abfindung, steuerrechtlich auf fünf Jahre auf. Es wird also steuerrechtlich so getan, als ob die einmalige Abfindung gleichmäßig verteilt über fünf Jahre ausgezahlt worden wäre. Somit zahlen Arbeitnehmer nicht einmal die gesamten Steuern mit einem höheren Steuersatz, sondern die Steuern für die Abfindung werden gleichmäßig verteilt über fünf Jahre gezahlt. In diesem Fall steigt der Steuersatz in den fünf Jahren aufgrund der jeweiligen Anrechnung lediglich in Höhe eines Fünftels der Abfindung weniger stark an.
Wann ist die Fünftelregelung nicht möglich?
Für die Anwendung der Fünftelregelung gibt es Ausnahmen. Zum einen ist die Fünftelregelung ausgeschlossen, wenn ein Teil der Abfindung in einem anderen Kalenderjahr ausbezahlt wird (z.B. ist dies der Fall, wenn die Abfindung in mehreren Teilen ausbezahlt wird und mehr als 5% der Abfindung z.B. im nächsten Kalenderjahr erst zur Auszahlung kommt). Zum anderen kann diese Art der Steuerermäßigung nicht genutzt werden, wenn der Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag die Abfindung bereits vorsieht.
Beratung zum Thema Fünftelregelung
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht Markus
Bialobrzeski berät und vertritt Arbeitnehmer auch steuerrechtlich zum Thema
Fünftelregelung, Abfindungen und den Abschluss von Aufhebungsverträgen sowie
in allen Fragen des Arbeitsrechts, des Steuerrechts und des Strafrechts. Sie
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