Das Sabbatical – Auszeit vom Berufsalltag

Mit dem Sabbatical oder dem Sabbatjahr steht Arbeitnehmern die Möglichkeit zur Verfügung, eine Auszeit aus ihrem Beruf oder von ihrer Tätigkeit zu nehmen, welche über den üblichen Jahresurlaub hinausgeht. Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Steuerrecht und Strafrecht, zeigt an dieser Stelle, welche arbeitsrechtlichen Möglichkeiten es für das Sabbatjahr gibt.

Gründe für ein Sabbatjahr

Mit dem Sabbatical kann man als Arbeitnehmer eine befristete Auszeit vom Beruf nehmen. Die Auszeit dauert meist zwischen 3 und 12 Monaten. Gründe, sich für ein Sabbatjahr zu entscheiden, können z. B. sein:

  • ausgedehntes soziales oder kulturelles Engagement
  • Fortbildungen, Weiterbildungen oder Umschulung
  • konzentrierte Arbeit an Forschungsvorhaben oder Doktorarbeiten
  • längere Reisen
  • Hilfe bei familiär oder partnerschaftlich schwierigen Situationen
  • Neuorientierung im Beruf oder im Leben
  • Schöpfung neuer Kraft und Motivation
  • Vorbeugen eines Burn-outs

Anspruch auf das Sabbatical

Gibt es einen Anspruch auf das Sabbatical? Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes haben einen Rechtsanspruch, um eine Auszeit aus dem Beruf zu nehmen. Bei allen anderen Arbeitnehmern sieht dies häufig anders aus. Doch auch in der freien Wirtschaft gibt es zunehmend Arbeitgeber und Unternehmen, die ihren Arbeitnehmern Sabbaticals anbieten und dies in Betriebsvereinbarungen festhalten

Wenn es für Sie als Arbeitnehmer keine Betriebsvereinbarung oder andere Regelungen gibt, muss das Sabbatical mit dem Arbeitgeber individuell vereinbart werden. Hier kommt es auf das Verhandlungsgeschick und auf die Gründe für den Wunsch nach einem Sabbatical an.

Zwar muss der Arbeitgeber die Lücke, die ein Arbeitnehmer während des Sabbaticals hinterlässt, schließen, allerdings kann er auch davon profitieren, indem der Arbeitnehmer z. B. durch ein Sabbatical einen Burn-out vermeiden konnte und im Anschluss erholt und neu motiviert an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt.

Außerdem wird ein Arbeitnehmer, dem ein Sabbatical ermöglicht wurde, sich seinem Unternehmen meist verbundener fühlen.

Finanzierung des Sabbatjahres

Welche Möglichkeiten der Finanzierung gibt es? Auch während eines Sabbaticals muss man sein finanzielles Auskommen sichern. Laufende Kosten, wie Miete, Versicherungen, Kosten für Lebensmittel, Reisen oder andere Ausgaben müssen gedeckt werden. Außerdem muss bedacht werden, dass nicht in allen Varianten der Finanzierung eines Sabbaticals die Krankenversicherung automatisch weiterbesteht.

Verschiedene Möglichkeiten, ein Sabbatical zu gestalten:

  1. Unbezahlter Urlaub
    Die denkbar einfachste Möglichkeit besteht in einem unbezahlten Urlaub. Allerdings müsste der Arbeitnehmer während des Sabbaticals seine Kosten eigenständig tragen, ohne auf Gehaltszahlungen zurückgreifen zu können. Außerdem wird der Arbeitgeber die Abmeldung von der gesetzlichen Krankenversicherung Veranlassen, sodass man die Krankenversicherungsbeiträge in diesem Fall selbst zahlen müsste.
  2. Jahresteilzeit-Vereinbarung
    Der Arbeitnehmer ist für einen bestimmten Zeitraum, z. B. 6 Monate, vollzeitbeschäftigt. In dieser Zeit erhält er einen anteiligen Betrag seines Gehaltes. Der restliche Anteil wird für den Zeitraum des Sabbaticals weiterhin monatlich ausgezahlt. Vorteile sind hierbei das regelmäßige Einkommen und die fortbestehende Krankenversicherung.
  3. Arbeitszeitkonten
    Besteht die Möglichkeit, auf einem Arbeitszeitkonto z. B. Mehrarbeitsstunden oder Überstunden anzusparen, kann dies für ein Sabbatical genutzt werden. Häufig sehen allerdings die zugrundeliegenden Regelungen für Arbeitszeitkonten die Pflicht vor, nach einer bestimmten Zeit, z. B. dem Ende des Jahres, das Konto auszugleichen. Dies wäre für ein Sabbatical allerdings ungünstig.
  4. Zeitwertkonten
    Mit einem Zeitwertkonto (auch Lebensarbeitszeitkonto) können nicht nur Mehrarbeitsstunden als Guthaben angespart werden, sondern auch das Gehalt oder Gehaltsbestandteile. Dabei werden nicht ausbezahlte Gehaltsbestandteile diesem Konto gutgeschrieben. Das Zeitwertkonto kann auch dazu genutzt werden, sonstige Freistellungen zu finanzieren oder früher in den Ruhestand zu wechseln.

Beratung zum Thema Sabbatjahr

 Für ein Sabbatical gibt es vieles zu beachten. Nicht nur die Finanzierung kann Schwierigkeiten bereiten, sondern auch die generelle Zustimmung des Arbeitgebers. Dies gilt vor allem dann, wenn keine Regelungen zur Gewährung eines Sabbatjahres bestehen.

Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Steuerrecht und Strafrecht, berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen zur Freistellung und zum Sabbatical. Er steht außerdem in allen weiteren Fragen des Arbeitsrechts, des Steuerrechts und des Strafrechts als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Sie erreichen Bialobrzeski Rechtsanwälte und Steuerberatung unter der Telefonnummer 0531 480 312 80 oder per E-Mail unter office@bialo19.de.