Die Schlussformel im Arbeitszeugnis

Was bedeutet die Formulierung?

In einem Arbeitszeugnis hat jede Formulierung einen Sinn und Zweck. Nicht nur die Gesamtbeurteilung wird durch verschiedene Formulierungen den Schulnoten entsprechend ausgedrückt, sondern auch die Schlussformel hat eine bestimmte Bedeutung und drückt aus, ob der Arbeitgeber froh darüber ist, dass das Arbeitsverhältnis endet. In diesem Beitrag erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Markus Bialobrzeski was es mit der Schlussformel im Arbeitszeugnis auf sich hat.

Was beinhaltet die Schlussformel?

Eine Schlussformel ist kein Muss in einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden. Die Schlussformel kann im besten Fall aus vier Komponenten bestehen. Der Grund warum das Arbeitsverhältnis endet, sowie drei Formulierungen zum Bedauern über das Ende des Arbeitsverhältnisses, mit einem Dank an den Arbeitnehmer und zuletzt guten Wünschen für die Zukunft des Arbeitnehmers. Fehlen einzelne Komponenten oder Formulierungen, so sagt dies bereits etwas über das Verhältnis Arbeitgeber und Arbeitnehmer am Ende des Arbeitsverhältnisses aus.

Schlussformel Arbeitszeugnis

Der Grund des Ausscheidens

Bei der Formulierung zum Grund des Ausscheidens wird in der Regel nicht auf den Kündigungsgrund bei personen- oder verhaltensbedingten Kündigungen eingegangen. Ist die Kündigung betriebsbedingt ausgesprochen worden, wird dies in der Regel aber kenntlich gemacht, da hier der Kündigungsgrund nicht in der Person des Arbeitsnehmers liegt. Eine mögliche Formulierung kann lauten:

„Arbeitnehmer xy verlässt das Unternehmen aus betriebsbedingten Gründen.“

Hat der Arbeitnehmer selbst gekündigt, dann kann eine Formulierung lauten:

„Arbeitnehmer xy verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch.“

Bei einem Aufhebungsvertrag ist bei der Formulierung wieder Aufmerksamkeit geboten. Eine positive Formulierung kann dabei lauten:

„Das Arbeitsverhältnis endet zum 31.12.2021 in bestem gegenseitigen Einvernehmen.“

Fehlt in dieser Formulierung das Wort „bestem“, kann man daraus bereits Rückschlüsse ziehen.

Die Bedauerns-, Dankens-Formel und Wunsch-Formel

Nach dem Grund des Ausscheidens folgen die angesprochenen drei „Formeln“. Fehlt eine oder fehlen alle dieser Formeln, lässt dies den Rückschluss zu, dass das Arbeitsverhältnis nicht gut geendet hat. Fehlt die Bedauerns-Formel, ist der Arbeitgeber nicht unglücklich über das Ende des Arbeitsverhältnisses. Fehlt die Dankens-Formel, dankt der Arbeitgeber nicht für die Zusammenarbeit. Wünscht man seinem ehemaligen Mitarbeiter am Ende nicht einen guten Lebens- und Berufsweg, ist man ebenso froh, dass das Arbeitsverhältnis endet. Und auch bei jeder dieser drei Formeln gibt es Abstufungen, die wie Schulnoten wirken und einem neuen Arbeitsgeber zeigen können, wie zufrieden oder unzufrieden man mit dem ehemaligen Arbeitnehmer war.

Eine Schlussformel der Note sehr gut könnte lauten:

„Wir bedauern es sehr, diesen äußerst engagierten und erfolgreichen Mitarbeiter zu verlieren und danken für die stets sehr gute und exzellente Mitarbeit. Wir wünschen für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute!

Eine Schlussformel der Note gut sieht bereits etwas anders aus und spart mit Adjektiven und allzu positiven Wünschen.

Wir bedauern sehr, Arbeitnehmer xy zu verlieren und danken für die stets gute Mitarbeit. Wir wünschen für die Zukunft weiterhin Erfolg und persönlich alles Gute!“

Beratung zum Thema Arbeitszeugnis

Diese Beispiele zeigen, dass es bei Arbeitszeugnissen oft auf wenige Worte und die richte Formulierung ankommt, die entscheiden, ob das Arbeitszeugnis insgesamt sehr gut ausfällt oder ob durch nur einen Halbsatz das ganze Zeugnis entwertet ist. Daher empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in solchen Fällen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Markus Bialobrzeski berät und vertritt Arbeitnehmer bei Streitigkeiten um Arbeitszeugnisse und bei Kündigungen sowie in allen Fragen des Arbeitsrechts, des Steuerrechts und des Strafrechts. Sie erreichen Bialobrzeski Rechtsanwälte und Steuerberatung unter der Telefonnummer 0531 480 312 80 oder per E-Mail unter office@bialo19.de.