Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Hat man sich zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses entschieden, muss den Vertragspartner ein schriftliches Kündigungsschreiben erreichen, vgl. § 623 BGB.  Gem. § 622 BGB sind wiederum bestimmte Fristen zu beachten, innerhalb derer die Kündigung nachweisbar beim Empfänger ankommen muss.

In diesem Beitrag erklärt Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Steuerrecht und Strafrecht, alles Wichtige zum Zugang einer Kündigung.

Ist die Zustellung schon ausreichend?

Bei der Kündigung handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung, das heißt der Kündigende übt ein einseitiges Gestaltungsrecht aus ohne, dass der Empfänger darauf Einfluss nehmen kann. Gleich, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigen, muss die Kündigung den jeweiligen Empfänger in juristisch korrekter Art und Weise erreichen.

 Entscheidend ist, ob das Kündigungsschreiben dem Empfänger zugegangen ist. Erst mit dem Zugang wird die Kündigung wirksam. Der Zugang darf allerdings nicht mit der Zustellung verwechselt werden.

Was ist der Zugang?

Für den Zugang einer Kündigung ist es wichtig, dass der Empfänger die Möglichkeit hat, das Kündigungsschreiben zur Kenntnis zu nehmen, unabhängig davon, ob er es inhaltlich zur Kenntnis genommen hat.  Zwei Kriterien sind relevant:

  • Die Kündigung muss in den „Machtbereich“ des Empfängers gelangt sein.
  • Mit der Kenntnisnahme durfte gerechnet werden.

Machtbereich bedeutet in diesem Zusammenhang etwa der Briefkasten des Arbeitgebers.

Kenntnisnahme bedeutet, dass die theoretische Möglichkeit zum Lesen der Kündigung bestehen muss. Es ist daher irrelevant, ob die Kündigung tatsächlich gelesen wurde.

Wann kann man mit der Kenntnisnahme rechnen?

 Gibt man eine Kündigung persönlich ab, z. B. durch Einwurf in den Briefkasten des Arbeitgebers, kommt es darauf an, wann der Briefkasten typischerweise geleert wird. Wirft der Arbeitnehmer die Kündigung Donnerstagabend um 20:00 Uhr in den Briefkasten, kann er mit der Kenntnisnahme nicht vor Freitagmorgen rechnen. Wirft er die Kündigung Samstagnachmittag um 16 Uhr ein, kann er mit der Kenntnisnahme erst am Montagmorgen rechnen.  Es ist davon auszugehen, dass am Samstagabend und am Sonntag der Briefkasten üblicherweise nicht geleert wird.

Warum ist der Zugang einer Kündigung wichtig?

Bei einer ordentlichen Kündigung beginnt die Kündigungsfrist durch den Zugang derselben. Die Kündigungsfrist kann entweder im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vereinbart sein, oder sie wird nach der gesetzlichen Regelung des § 622 BGB bestimmt. Kündigt ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis etwa selbst, so gilt nach § 622 Abs. 1 BGB eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zur Mitte oder zum Ende des Monats. In Arbeits- und Tarifverträgen können längere Fristen oder andere Zeitpunkte vereinbart sein.

In manchen Tarifverträgen ist beispielsweise vereinbart, dass nur zum Ende eines Quartals gekündigt werden kann. Geht eine Kündigung verspätet zu, beginnt die Kündigungsfrist ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt.

Beratung zum Thema Kündigung:

Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Steuerrecht und Strafrecht, berät und betreut Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Thema Kündigung sowie bei allen Fragen des Arbeitsrechts, des Steuerrechts und des Strafrechts. Sie erreichen Bialobrzeski Rechtsanwälte und Steuerberatung unter der Telefonnummer 0531 480 312 80 oder per E-Mail unter office@bialo19.de.