Kündigungs­schutzklage – der Zeitfaktor

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt? Handeln Sie schnell!

Eine Kündigungsschutzklage kann nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingelegt werden. Wurde Ihnen also von ihrem Arbeitgeber gekündigt oder haben Sie eine Änderungskündigung erhalten, müssen Sie schnell handeln. Warten Sie mit der Klage zu lange, so nehmen Sie die Kündigung stillschweigend hin. In diesem Beitrag erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Markus Bialobrzeski warum Arbeitnehmer nach einer Kündigung schnell handeln sollten.

Kündigung trifft Arbeitnehmer oft schwer

Es ist nur allzu menschlich, wenn Arbeitnehmer nach einer Kündigung an andere Dinge denken, als rechtlich gegen die Kündigung vorzugehen. Zweifel, Ängste um die finanzielle Zukunft und die Ungewissheit, ob man eine neue Arbeitsstelle findet, spielen viel öfter eine Rolle als die Konfrontation mit dem Arbeitgeber. Doch wenn Arbeitnehmer gegen eine Kündigung vorgehen wollen, sollten sie schnell handeln. Eine Klage mit der gegen die Kündigung vorgegangen werden kann, die sog. Kündigungsschutzklage, kann nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingelegt werden.

Frist Kündigungsschutzklage

Kündigungsschutzprozess soll Arbeitsplatz sichern

In einem Kündigungsschutzprozess soll vor allem darüber entschieden werden, ob die Kündigung ungerechtfertigt war und der Arbeitnehmer daher wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Das Kündigungsschutzgesetz soll nämlich den Arbeitnehmer in erster Linie davor schützen, dass der Arbeitgeber ihn ohne rechtlich zulässigen Grund kündigt und der Arbeitnehmer dadurch seinen Arbeitsplatz verliert. Um deshalb nicht unnötig viel Zeit verstreichen zu lassen, sind die Fristen und Abläufe zumeist eher straff und zeitnah ausgestaltet. Damit soll eine zeitnahe Rückkehr an den Arbeitsplatz möglich gemacht werden.

Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

Ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt, lässt sich pauschal nicht sagen. Es kommt darauf an, wie groß ihr Betrieb ist, wie lange sie dort arbeiten und warum sie gekündigt worden sind. Oft können durch einen Kündigungsschutzprozess bessere Ergebnisse für den Arbeitnehmer erzielt werden, wie z.B. die Rückkehr an den Arbeitsplatz oder die Vereinbarung einer Abfindung. Findet man sich mit der Kündigung hingegen ab und unternimmt nichts dagegen, ist dies die vermutlich schlechteste Alternative für den Arbeitnehmer. Damit ist jede Rücknahme der Kündigung oder Änderung der Kündigungsbedingungen (Frist oder Abfindung) nicht mehr möglich.

Beratung zum Thema Kündigungsschutzklage

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Markus Bialobrzeski berät und vertritt Arbeitnehmer bei Kündigungen durch den Arbeitgeber und in Kündigungsschutzklagen sowie in allen Fragen des Arbeitsrechts, des Steuerrechts und des Strafrechts. Sie erreichen Bialobrzeski Rechtsanwälte und Steuerberatung unter der Telefonnummer 0531 480 312 80 oder per E-Mail unter office@bialo19.de