Kurzarbeit & Steuer­erklärung

Haben Sie 2020 Kurzarbeitergeld bezogen? Dann müssen Sie bis 31.10.2021 eine Steuererklärung abgeben!

Während der Corona-Pandemie wurden viele Arbeitnehmer in Kurzarbeit geschickt. Dies hat dazu geführt, dass der durch die Kurzarbeit ausgefallene Lohn durch das sog. Kurzarbeitergeld z.T. aufgefangen wurde. Haben Arbeitnehmer allerdings in einem Jahr mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten, so sind sie verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. In diesem Beitrag erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht Markus Bialobrzeski wie lange Arbeitnehmer Zeit haben und warum eine Steuererklärung abgegeben werden muss.

Warum muss man eine Steuererklärung abgeben, wenn man Kurzarbeitergeld bekommen hat?

Wenn Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld bekommen, ist diese Lohnersatzleistung grundsätzlich steuerfrei. Nach dem deutschen Einkommenssteuerrecht wird z.B. auf Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Elterngeld oder Krankengeld keine Einkommenssteuer fällig. Allerdings zählen diese Leistungen grundsätzlich als Einkünfte. Deshalb müssen diese Einkünfte bei einer Einkommenssteuererklärung angegeben werden, damit der individuelle Steuersatz, also wie hoch ihre Einkommenssteuer ist, ermittelt werden kann. Grund hierfür ist der sog. Progressionsvorhalt. Der Steuersatz der Einkommenssteuer ist nämlich je nach Höhe des Einkommens unterschiedlich hoch (je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz). So können steuerfreie Einkünfte, wie das Kurzarbeitergeld, also das Einkommen erhöhen und zu einem höheren Steuersatz führen. Aber: nicht immer droht auch eine Steuernachzahlung!

Was ist, wenn ich mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld bekommen haben?

Wenn Sie im gesamten Kalenderjahr 2020 (und auch 2021) mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld bekommen haben, dann sind Sie verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Sie können ihre Einkommenssteuererklärung zwar grundsätzlich selbst erstellen, doch davon ist abzuraten. Viele steuerliche Abzugsmöglichkeiten und Ausgaben können durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein besser eingeschätzt und durchgesetzt werden. Es empfiehlt sich daher einen Profi mit der Steuererklärung zu betrauen.

Steuererklärung Kurzabreit Formular

Wie lange habe ich für meine Steuererklärung 2020 Zeit?

Für die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2020 sind zwei Fristen zu beachten:

Erstellen Sie ihre Einkommenssteuererklärung selbst, gilt ausnahmsweise in diesem Jahr die verlängerte Frist: der spätester Abgabezeitpunkt ist der 31.10.2021. Der Gesetzgeber hat aufgrund der Masse an Steuererklärungen, die wegen dem Kurzarbeitergeld abzugeben sind, diese Frist bis zu diesem Zeitpunkt verlängert.

Wenn Sie einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater mit der Erstellung der Einkommenssteuererklärung, dann haben Sie etwas mehr Zeit. Die endet die Abgabefrist erst am 31.05.2022.

Beratung zum Thema Kurzarbeit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht Markus Bialobrzeski berät und vertritt Arbeitnehmer zu Kurzarbeit und zu den steuerrechtlichen Auswirkungen des Kurzarbeitergeldes sowie in allen Fragen des Arbeitsrechts, des Steuerrechts und des Strafrechts. Sie erreichen Bialobrzeski Rechtsanwälte und Steuerberatung unter der Telefonnummer 0531 480 312 80 oder per E-Mail unter office@bialo19.de.