Kurzarbeit und Kündigung

Kurzarbeit und Kündigung – kann man auch während Kurzarbeit gekündigt werden?

Arbeitnehmer können während der Kurzarbeit gekündigt werden. Auch in dieser Zeit gilt der normale Kündigungsschutz weiter und wird nicht ausgeweitet oder beschränkt. Somit benötigen Arbeitgeber auch in dieser Phase einen Kündigungsgrund, der sich auf verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Gründe stützt. Ansonsten ist eine Kündigung nicht sozial gerechtfertigt und nichtig. In diesem Beitrag erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Markus Bialobrzeski wann Kündigungen während der Kurzarbeit zulässig sind und was während der Kündigungszeit mit dem Gehalt des Arbeitnehmers passiert.

Ist eine Kündigung während Kurzarbeit möglich?

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können während der Kurzarbeit kündigen. Es bestehen lediglich hinsichtlich der betriebsbedingten Kündigungen einige Besonderheiten. Da die Kurzarbeit nur deshalb angeordnet werden kann, weil der Betrieb durch z.B. Auftragsrückgang in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, kann dieser Auftragsrückgang z.B. nicht als Grundlage für eine betriebsbedingte Kündigung herangezogen werden. Der Arbeitgeber erhält für die Phase der Kurzarbeit ja bereits Zuschüsse durch die Bundesagentur für Arbeit, so dass bereits eine finanzielle Hilfe durch den Staat erfolgt, damit die Arbeitsplätze möglichst erhalten werden können.

Beratung Kurzarbeit Kündigung

Weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage notwendig

Wären aus diesen gleichen Gründen betriebsbedingte Kündigungen möglich, wäre das Instrument des Kurzarbeitergeldes im Grunde ohne Funktion. Damit also eine betriebsbedingte Kündigung möglich wird, muss sich die wirtschaftliche Lage noch weiter verschlechtert haben. Wenn z.B. in der Kurzarbeit noch weitere Aufträge weggebrochen sind, dann kann auch eine betriebsbedingte Kündigung während der Kurzarbeit rechtmäßig sein. Kündigungen aus verhaltens- oder personenbedingten Gründen sind allerdings immer möglich

Was passiert mit meinem Gehalt während die Kündigungszeit?

Wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer während der Kurzarbeit kündigen, erhalten Arbeitnehmer ab diesem Zeitpunkt den vollen Lohn und kein Kurzarbeitergeld mehr. Mit einer Kündigung entfällt nämlich der gesetzliche Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Weil der Zweck des Kurzarbeitergeldes die Sicherung des Arbeitsplatzes sein soll, kann dies bei einer Kündigung nicht mehr erreicht werden. Deshalb muss der Arbeitgeber nun den Lohn oder das volle Gehalt, wie vor der Kurzarbeit, bezahlen.

Wie berechnet sich mein Arbeitslosengeld?

Wurden Arbeitnehmer während der Kurzarbeit gekündigt, dann ist die Frage, wie hoch ihr Arbeitslosengeld ist. Das Arbeitslosengeld berechnet sich auf Grundlage des Durchschnittslohns der letzten 12 Monate. Dies würde aber dazu führen, dass der verringerte Kurzlohn und das Kurzarbeitergeld auch den Anspruch auf Arbeitslosengeld verringern, wenn die Phase der Kurzarbeit z.B. sehr lang war. Deshalb wird bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes das Kurzarbeitergeld nicht berücksichtigt und nur der normale Lohn bzw. das normale Gehalt herangezogen (also wie vor der Kurzarbeit). Durch das Kurzarbeitergeld sollen Arbeitnehmern nämlich sozialrechtlich keine Nachteile entstehen.

Beratung zum Thema Kündigungsschutz

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Markus Bialobrzeski berät und vertritt Arbeitnehmer zu Kurzarbeit und zu Kündigungen durch den Arbeitgeber sowie in allen Fragen des Arbeitsrechts, des Steuerrechts und des Strafrechts. Sie erreichen Bialobrzeski Rechtsanwälte und Steuerberatung unter der Telefonnummer 0531 480 312 80 oder per E-Mail unter office@bialo19.de.