Kurzarbeiter­geld

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld? Und wie wird es berechnet?

Die Höhe und Berechnung des Kurzarbeitergeldes (kurz: KUG) ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit um die Folgen der Kurzarbeit für Arbeitnehmer zu verringern und wird durch den Arbeitgeber ausbezahlt. Dabei sollen Kurzarbeit und das Kurzarbeitergeld helfen den Arbeitsplatz zu sichern. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Markus Bialobrzeski erklärt in diesem Rechtstipp auf was es bei der Berechnung des KUG ankommt und wie hoch das KUG ausfällt.

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

Bei der Kurzarbeit fällt ein Teil der Arbeitsleistung aus. Beispielweise wird nur 75% der normalen Arbeitszeit gearbeitet. Für diese 75% zahlt der Arbeitgeber auch den Arbeitslohn (sog. Kurzlohn) aus. Für die restlichen 25%, die der Arbeitnehmer nicht arbeitet, leistet die Bundesagentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld. Dabei werden 60% des ausgefallenen Lohns durch Kurzarbeitergeld aufgefangen.

Somit lässt sich sagen, dass 60% der Differenz zwischen dem Soll-Lohn (Lohn bei 100% Arbeitsleistung) und dem Ist-Lohn (Kurzlohn) durch das Kurzarbeitergeld ausgeglichen wird.

Kurzarbeitergeld

Wie wird das Kurzarbeitergeld berechnet?

Für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes sind zwei Faktoren von Bedeutung:

  1. Hat der Arbeitnehmer mindestens ein Kind? Das normale Kurzarbeitergeld beträgt 60% des ausgefallenen Lohns. Hat der Arbeitnehmer jedoch mindestens ein Kind, dann erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 67%.
  2. Wie hoch ist der Arbeitsausfall? Je höher der Arbeitsausfall durch die Kurzarbeit ist, desto mehr Lohn „fehlt“ dem Arbeitnehmer. Das heißt die Höhe des Kurzarbeitergeldes hängt vor allem davon ab, wie hoch die Differenz zwischen dem Soll-Lohn und dem Ist-Lohn ausfällt.

Hierzu zwei Beispiele:

1. Arbeitsausfall von 25%

Bei einem Arbeitsausfall von 25% arbeitet der Arbeitnehmer 75% und erhält somit auch 75% des Arbeitslohns (Kurzlohn). Für die rechtlichen 25% erhält der Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld.

Soll-Lohn:           3.000 Euro (bei 100% Arbeitsleistung)
Ist-Lohn:             2.250 Euro (bei 25% Arbeitsausfall)
Differenz:           750 Euro

Aus diesen 750 Euro Differenz erhält der Arbeitnehmer nun 60% (67%) KUG. Dies beträgt 450 Euro (bzw. 502,50 Euro). Somit erhält der Abreitnehmer etwa 300 Euro (bzw. 247,50 Euro) weniger Lohn.

2. Arbeitsausfall von 50%

Bei einem Arbeitsausfall von 50% arbeitet der Arbeitnehmer 50% und erhält somit auch 50% des Arbeitslohns (Kurzlohn). Für die rechtlichen 50% erhält der Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld.

Soll-Lohn:           4.000 Euro (bei 100% Arbeitsleistung)
Ist-Lohn:             2.000 Euro (bei 50% Arbeitsausfall)
Differenz:           2.000 Euro

Aus diesen 2.000 Euro Differenz erhält der Arbeitnehmer nun 60% (67%) KUG. Dies beträgt 1.200 Euro (bzw. 1.340 Euro). Somit erhält der Abreitnehmer etwa 800 Euro (bzw. 660 Euro) weniger Lohn.

Hat sich während der Corona-Pandemie die Höhe des Kurzarbeitergeldes erhöht?

Während der Corona-Pandemie wurden die Höhe des Kurzarbeitergeldes bei längerer Bezugsdauer angepasst. Voraussetzung ist, dass der Arbeitsausfall mindestens 50% beträgt.

Für den 1. bis 3. Monat erhalten Arbeitnehmer weiterhin 60% (mit min. einem Kind 67%) des ausgefallenen Lohns als Kurzarbeitergeld.

Für den 4. bis 6. Monat erhalten Arbeitnehmer 70% (mit min. einem Kind 77%) des ausgefallenen Lohns als Kurzarbeitergeld.

Ab dem 7.  Monat erhalten Arbeitnehmer 80% (mit min. einem Kind 87%) des ausgefallenen Lohns als Kurzarbeitergeld.

Beratung zum Thema Arbeitsrecht und Steuerrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Markus Bialobrzeski berät und vertritt Arbeitnehmer zu Kurzarbeit und zu den steuerlichen Folgen des Bezugs von Kurzarbeitergeld sowie in allen Fragen des Arbeitsrechts, des Steuerrechts und des Strafrechts. Sie erreichen Bialobrzeski Rechtsanwälte und Steuerberatung unter der Telefonnummer 0531 480 312 80 oder per E-Mail unter office@bialo19.de.