Reaktion bei Abmahnung

Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Abmahnung erteilt, ist das für den Arbeitnehmer keine einfache Situation. Häufig ist der Drang groß, etwas zu tun oder zu sagen. Doch wie sollten Arbeitnehmer richtig reagieren, wenn sie eine Abmahnung erhalten haben?

Darauf antwortet Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Steuerrecht und Strafrecht, in diesem Beitrag und geht kurz auf verschiedene Reaktionsmöglichkeiten ein.

Sollten sich Arbeitnehmer rechtfertigen?

Wenn Arbeitnehmer eine Abmahnung erhalten haben, vielleicht sogar durch persönliche Übergabe, sollte zunächst Ruhe bewahrt werden. Es ist verständlich, dass man sich ungerecht behandelt fühlt und rechtfertigen möchte. Vorschnelle Reaktionen sind aber meistens nicht zielführend. Vor allem Gefühlsausbrüche sollten tunlichst vermieden werden.

Wird die Abmahnung in einem Gespräch mit dem Vorgesetzten oder Arbeitgeber überreicht, sollte man um genaue Begründung bitten und sich diese anhören. Zumeist kommt dabei zur Sprache, welches Verhalten vom Arbeitgeber gewünscht ist und welche Verfehlungen es in Zukunft zu vermeiden gilt.

Zunächst sollte man die Situation ernst nehmen und nicht beleidigt oder gar belustigt reagieren.

Muss man die Abmahnung unterschreiben?

Verlangt der Arbeitgeber oder Vorgesetzte im Anschluss an die Abmahnung eine Unterschrift, sollte man genau prüfen, was unterschrieben werden soll. Wird nur der Erhalt der Abmahnung quittiert, ist nichts einzuwenden.

Etwas anderes gilt, wenn der Arbeitnehmer mit seiner Unterschrift etwa einen Verstoß zugeben oder die Abmahnung akzeptieren soll. Unter diesen Umständen ist die Unterschrift vom Arbeitnehmer unbedingt zu verweigern.

Was sollten Arbeitnehmer nach Erhalt der Abmahnung unternehmen?

Wenn man als Arbeitnehmer die Abmahnung für unberechtigt hält oder der dort geschilderte Sachverhalt falsch dargestellt ist, sollte man „normal“ weiterarbeiten. Ein Auffallen durch Schlechtleistung oder bewusste Unfreundlichkeit ist zu vermeiden. Dies würde einem guten Arbeitsklima grundlegend entgegenwirken.

Es empfiehlt sich, ein Gedächtnisprotokoll des Vorfalls anzufertigen. Was ist passiert?  Wer war beteiligt? Hält man die Vorwürfe gänzlich für falsch, kann man gegen die Abmahnung juristisch vorgehen.

Hierfür gelten keine Fristen, so dass man sich mit weiteren Schritten Zeit lassen kann.

Die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kann hier besonders hilfreich sein. Mit einer anwaltlichen Beratung lässt sich prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten gegen die Abmahnung sinnvoll und erfolgversprechend erscheinen.

Gegendarstellung

Als ersten Schritt kann man eine Gegendarstellung verfassen. In dieser schildert man den Sachverhalt, erklärt sein Verhalten oder korrigiert falsche Darstellungen. Die Gegendarstellung wird, zusammen mit der Abmahnung, Teil der Personalakte.

Entfernung der Abmahnung fordern

Ist die Abmahnung ungerechtfertigt oder enthält diese formalen Fehler, kann man – mit Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht – den Arbeitgeber auffordern, die Abmahnung zu entfernen.  Es ist auch möglich, die Entfernung der Abmahnung vor dem Arbeitsgericht einzuklagen.

Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass eine Klage das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber häufig weiter verschlechtern wird.

Gerechtfertigte Abmahnung – was tun?

Für den Fall einer gerechtfertigten Abmahnung sollte man erst einmal nichts tun, sondern nur eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Danach kann man versuchen, je nach Schwere der Abmahnung, die Wogen zu glätten, indem man sich z. B. in einem persönlichen Gespräch entschuldigt.

Sollte ein Betriebsrat existieren, kann dieser um Vermittlung gebeten werden.  In einer Gegendarstellung kann die eigene Sicht der Dinge erklärt werden.  Der Inhalt einer solchen Gegendarstellung ist vorzugsweise mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu entwerfen.

Beratung zum Thema Abmahnung

Eine Abmahnung ist keine Kündigung! Jedoch kann eine Abmahnung dazu führen, dass der Arbeitgeber eine Kündigung leichter rechtfertigen kann oder nach weiteren Gründen für eine solche sucht. Deshalb ist der Ernst der Lage auf jeden Fall im Auge zu behalten.

Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Steuerrecht und Strafrecht, berät und vertritt Arbeitnehmer bei Abmahnung und Kündigung sowie in allen weiteren Fragen des Arbeitsrechts, des Steuerrechts und des Strafrechts. Sie erreichen Bialobrzeski Rechtsanwälte und Steuerberatung unter der Telefonnummer 0531 480 312 80 oder per E-Mail unter office@bialo19.de.